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Berufskraftfahrerqualifikation Eintrag Schlüsselzahl 95 für Berufskraftfahrer

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Einträge der Berufskraftfahrerqualifikation

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Führerschein, Berufskraftfahrerqualifikation

Beschreibung der Leistung

Die Berufskraftfahrerqualifikation ist für Bus- und LKW-Fahrer erforderlich, die mit den C- oder D-Klassen gewerbliche Fahrten auf öffentlichen Straßen durchführen. Sie muss einmal als Grundqualifikation erworben werden und im Anschluss alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung verlängert werden. Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation wurde bislang in den EU-Kartenführerschein eingetragen. Gemäß EU-Vorgaben wurde dieses Verfahren geändert. Seit dem 23.05.2021 erfolgt der Nachweis durch Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN). Dieser Fahrerqualifizierungsnachweis wird als zusätzliche Karte zum EU-Kartenführerschein ausgestellt und ist mit der Schlüsselzahl 95 hinter der jeweiligen Klasse versehen.  

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Der Antrag kann nur von Personen gestellt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben.

Benötigte Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • der EU-Kartenführerschein
  • ein biometrisches Passbild 35 x 45 Millimeter
  • den Nachweis über die Grundqualifikation und den Nachweis der Fortbildungsmodule
  • die Terminbestätigung

Zu Beachten

Zuständig für die Beantragung sind nur die Führerscheinstellen des Landesbetriebs Verkehr (LBV) Mitte und Nord.

Wann wird die Qualifikation benötigt?
Die Grundqualifikation muss von allen Fahrzeugführern nachgewiesen werden, die

  • ihre D-Klassen-Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erworben haben.
  • ihre C-Klassen-Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2009 erworben haben.
  • Staatsbürger eines Mitgliedslandes der EU oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sind oder für ein Unternehmen mit Sitz in der EU beziehungsweise der EWG arbeiten und gewerbliche Fahrten (auch im Werkverkehr oder Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Fahrzeugen durchführen:
  • Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im Güter- oder Werkverkehr (C-Klassen).
  • Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (D-Klassen).

Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.

Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Fristen

Fristverlängerungen

Sollte Ihre Schlüsselzahl 95 zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 ablaufen, wird die Ablauffrist  automatisch um 10 Monate verlängert.

 Fristen, die bereits einmal ohne neue Weiterbildungen verlängert wurden und zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 ablaufen, gelten um weitere 6 Monate oder bis zum 01.07.2021 als verlängert, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.

Diese Regelungen gelten nur für die bereits qualifizierten Berufskraftfahrer, somit nicht für die Grundqualifikation

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Die Herstellungszeit beträgt circa drei bis vier Wochen. Zusendung erfolgt regelhaft per Direktversand durch die Bundesdruckerei

Gebühren

Die Gebührenhöhe zur  Herstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt 32,50 EUR. Die Zusendung des FQN erfolgt regelhaft per Direktversand durch die Bundesdruckerei. Hierfür werden zusätzlich 3,50 EUR erhoben. Weitere Kosten richten sich je nach Antragsart und können erst bei Beantragung ermittelt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Stand der Information: 27.03.2024


Frag-den-Michel


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