Psychotherapie - Hinweise zur Zulassung zur staatlichen Prüfung
Landesprüfungsamt für Heilberufe
Allgemeines
schriftlicher Prüfungsteil
Hinsichtlich der Inhalte des schriftlichen Prüfungsteils wird auf die entsprechenden Seiten des Institutes für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) verwiesen.
mündlicher Prüfungsteil
Die Inhalte des mündlichen Teils der Prüfung werden in § 17 der PsychTh-APrV oder KJPsychTh-APrV beschrieben.
Termine
Die Termine des schriftlichen Prüfungsteils finden Sie hier.
Die Termine des mündlichen Prüfungsteils liegen in der Regel jeweils im Zeitraum von 4 - 6 Wochen nach dem schriftlichen Prüfungstermin.
Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist in der Regel der 10. Januar für die Frühjahrsprüfung und der 10. Juni für die Herbstprüfung.
Anmeldungen nach Anmeldeschluss können nur akzeptiert werden, sofern es der jeweilige Stand der Prüfungsorganisation noch zulässt.
Bitte benutzen Sie für die Anmeldung das dafür vorgesehene Formular.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, sich persönlich anzumelden, kann diese auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Die Vollmacht erfolgt formlos, aber schriftlich. Die/der Bevollmächtigte muss ihren/seinen Personalausweis vorlegen.
Unterlagen und Nachweise für die Zulassung
Die Unterlagen und Nachweise für Zulassungen entnehmen Sie dem jeweilegen Merkblatt zur Zulassung für die staatliche Prüfung. Diese finden Sie unter Downloads.
Bestehen und Wiederholung der Prüfung (§12 PsychTh-AprV oder KJPsychTh-AprV)
Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Prüfungsteil bestanden ist.
Der schriftliche und der mündliche Teil der Prüfung kann jeweils zweimal wiederholt werden, wenn die Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ vergeben worden ist. Eine weitere Wiederholung ist auch nach einer erneuten Ausbildung nicht möglich.
Ist der mündliche Teil oder die gesamte Prüfung zu wiederholen, muss an einer weiteren praktischen Ausbildung teilgenommen werden. Der Anmeldung zu den Wiederholungsprüfungen ist jeweils ein Nachweis über die weitere Ausbildung sowie mindestens eine Falldarstellung, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurde, beizufügen. Die Wiederholungsprüfung soll jeweils spätestens sechs Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein.
Rücktritt/Versäumnis
Erfolgt ein Rücktritt von der Prüfung oder einem Prüfungsteil nach der Zulassung, müssen die Gründe für den Rücktritt unverzüglich der BSG schriftlich mitgeteilt werden. Wird der Rücktritt genehmigt, so gilt die Prüfung oder der betreffende Teil der Prüfung als nicht unternommen. Wird die Genehmigung für den Rücktritt nicht erteilt oder werden die Gründe für den Rücktritt nicht unverzüglich mitgeteilt, so gilt die Prüfung oder der betreffende Teil der Prüfung als nicht bestanden.
Wird ein Prüfungstermin versäumt, die Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben oder die Prüfung unterbrochen, so gilt der betreffende Teil der Prüfung als nicht bestanden, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Liegt ein wichtiger Grund vor, gilt der betreffende Teil der Prüfung als nicht unternommen.
Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut
oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Die gebührenpflichtige Approbation muss gesondert beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Gebühren
Die Anmeldung zur Prüfung bzw. das Ablegen der Prüfung ist gebührenfrei.
Gebührenpflichtig sind insbesondere
- Rücktritte vor Zulassung,
- Genehmigungen von Rücktritten und
- Anerkennungen von Versäumnisgründen.

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