Platzregeln Public Viewing Kia Fan Fest Hamburg 2012
Nicht erlaubt sind: Glasflaschen und Dosen, Waffen, Tiere (Ausnahme Servicetiere) und Feuerwerkskörper
Erlaubt sind: Speisen und Getränken in geringen Mengen, Rasseln, Tröten etc.
Die Hamburger sind Profis im Feiern
Die letzten Fan Feste haben gezeigt, dass Hamburg ausgesprochen ausgelassen und dennoch harmonisch und friedlich feiern kann. Damit das Kia Fan Fest auch in diesem Jahr wieder genauso entspannt und reibungslos verläuft, sollten alle Besucher ein paar grundlegende Regeln befolgen.
Genügend Sicherheitskräfte und Polizisten sorgen in enger Abstimmung mit den Veranstaltern täglich dafür, dass wir alle auch in diesem Jahr wieder ein friedliches, harmonisches Sommermärchen erleben können. Es gibt 3 Zugänge zum Kia Fan Fest. Damit alle ein friedliches Fest erleben können, werden alle Besucher am Zugang auf unerlaubte Gegenstände (Waffen, Feuerwerkskörper etc.) kontrolliert. Welche Regelungen es darüber hinaus auf dem Fan Fest 2012 zu beachten gilt, entnehmen Sie bitte der Platzordnung.
Platzordnung
1. Geltungsbereich
(a) Diese Ordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf dem Kia Fan Fest Hamburg und aller dazugehörigen Außenanlagen.
(b) Die Besucher des Kia Fan Festes Hamburg bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte sowie der dazugehörigen Außenanlage die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Sie kann vor Zugang eingesehen werden. Die Hausordnung ist für jedermann gültig, der sich auf dem Kia Fan Fest Hamburg aufhält.
2. Hausrecht
(a) Dem Veranstalter steht in allen Räumen der Veranstaltungsorte und auf dem jeweiligen Gelände das alleinige Hausrecht zu.
(b) Das Hausrecht des Veranstalters wird von beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
3. Fundsachen, Personen- und Sachschäden
Auf dem Gelände gefundene Gegenstände sind beim Veranstaltungsleiter oder einem befugten Vertreter des Veranstalters abzugeben. Entstandene Personen- oder Sachschäden sind sofort dem Veranstaltungsleiter oder einem befugten Vertreter des Veranstalters anzugeben.
4. Eintrittskontrolle
(a) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor und während der Veranstaltung Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf das Ordnerpersonal davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot verstößt und aus diesem Grunde den Eintritt/Aufenthalt verweigern. Wird ein Zuschauer aus den oben aufgeführten Gründen nicht auf das Gelände gelassen oder des Geländes verwiesen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz.
(b) Der Ordnungsdienst darf Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführens von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
(c) Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt.
(d) Es ist untersagt, die unten genannten verbotenen Gegenstände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern.
(e) Die Besucher des Kia Fan Festes Hamburg nehmen Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen seiner Person von Seiten des Veranstalters jederzeit gemacht werden können und genehmigt dies durch das Betreten des Geländes ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Aufnahmen über einen Sender auszustrahlen und/oder in Berichterstattungen über die Veranstaltung in allen Medien zu verwenden oder verwenden zu lassen.
(f) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher des Kia Fan Festes z. B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel o. ä. begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte (so sie für den jeweiligen Abend erforderlich war) ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
5. Verhalten
a) Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Ordnungsdienstes, des Rettungsdienstes Folge zu leisten.
b) Innerhalb des Veranstaltungsortes hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.
c) Unfälle und Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
6. Verbote
Es ist untersagt
a) Bereiche, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten;
b) mit Gegenständen zu werfen;
c) Dosen oder Glasbehälter mitzubringen;
d) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnischen Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind etc.) anzubrennen;
e) das Gelände in irgendeiner Weise, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen, zu verunreinigen;
f) Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde;
Gegen Personen, die einen Abschnitt aus den Punkten 6 a) bis f) missachten, wird für die Veranstaltungsorte und Außenflächen ein Hausverbot ausgesprochen.
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