Berufsbildung
Zum 1. Januar 2007 wurde das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) als Landesbetrieb nach § 26 LHO gegründet. In die Zuständigkeit des HIBB gehören auch die Beruflichen Schulen in Hamburg.
Berufliche Bildung umfasst unter anderem:
die Gestaltung und Entwicklung der schulischen und außer- schulischen Berufsbildung und Weiterbildung sowie verantwortlich für Erziehung und Unterricht in den staatlichen und privaten beruflichen Schulen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
die staatlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Berufsbildung wie die Überwachung von Betrieben und die Anerkennung von Ausbildungsstätten
die Vertretung Hamburgs in überregionalen Gremien, soweit Fragen der beruflichen Bildung betroffen sind
die Förderung und Aufsicht von Trägern der Jugendberufshilfe
die Geschäftsführung des Landesausschusses für Berufsbildung (Beratungsorgan der Landesregierung zu Fragen der beruflichen Bildung)

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