Abfallwirtschaftspläne
Abfallwirtschaftspläne (AWP) dienen der Festlegung landesspezifischer Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft insbesondere im Hinblick auf die Abfallvermeidung, die schadlose Verwertung oder die umweltverträgliche Beseitigung der verschiedenen Abfallarten. Die Abfallwirtschaftspläne der Freien und Hansestadt Hamburg werden vom Senat beschlossen und in der Regel alle fünf Jahre fortgeschrieben.
Zum Download der Abfallwirtschaftspläne beachten Sie bitte die hinter den Dokumenten angegebenen Dateigrößen.

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