Abfallwirtschaftspläne
Abfallwirtschaftspläne (AWP) dienen der Festlegung landesspezifischer Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft insbesondere im Hinblick auf die Abfallvermeidung, die schadlose Verwertung oder die umweltverträgliche Beseitigung der verschiedenen Abfallarten. Die Abfallwirtschaftspläne der Freien und Hansestadt Hamburg werden vom Senat beschlossen und in der Regel alle fünf Jahre fortgeschrieben.
Der AWP "Abfälle aus kommunalen Abwasseranlagen" ist nicht als Broschüre verfügbar.
Der neue AWP gefährliche Abfälle 2011 ersetzt den AWP gefährliche Abfälle 2005 und den AWP Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. Der AWP ist bereits zum Download bereit gestellt - die Druckversion wird vorbereitet.
Zum Download der Abfallwirtschaftspläne beachten Sie bitte die hinter den Dokumenten angegebenen Dateigrößen.

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