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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Zuständige Behörden und Ansprechpartner

Beabsichtigen Sie Abfälle aus Deutschland, nach Deutschland oder durch Deutschland zu verbringen, dann ist die Verbringung in der Regel zustimmungspflichtig.

Die zuständige Behörde für Verbringungen aus bzw. nach Hamburg ist:

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Abteilung Abfallwirtschaft - U 321 -
Billstraße 84
20539 Hamburg

Liste der Genehmigungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland
für die grenzüberschreitende Abfallverbringung.

Liste der Ansprechpartnern in den Ländern bei Kontrollen von Abfallverbringungen
Die Zulässigkeit der Verbringung wird von den zuständigen Behörden der an der geplanten Verbringung beteiligten Staaten (Versand-, Transit- und Empfängerstaat) geprüft.

EU, OECD, BASEL 
In dieser Rubrik finden Sie die für Abfallverbringung zuständigen Behörden anderer Staaten.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (U) Grenzüberschreitende Abfallverbringung Billstraße 84 20539 Hamburg
Tel.: E-Mail: