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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Formulare

Notifizierungsformular, Begleitformular und Ausfüllanleitung

Die Verbringung von Abfällen aus Deutschland, nach Deutschland oder durch Deutschland ist nach der VVA für alle Abfälle zur Beseitigung und gefährliche Abfälle zur Verwertung (Anh. III VVA) zustimmungspflichtig.

Die Genehmigung ist unbedingt vor der Verbringung der Abfälle bei den zuständigen Behörden zu beantragen.Die Entscheidung der Behörde ist gebührenpflichtig

Grundlage des Antragverfahrens ist ein EU-einheitlicher Formularsatz, der sich aus einem Notifizierungsformular (Anh. IA VVA) und einem Begleitformular (Anh. IB VVA) zusammensetzt (siehe auch EG-Verordnung 1379/2007)

Originalformulare erhalten Sie nur im entsprechenden Fachhandel.

Eine Ausfüllanleitung (EG-Verordnung 669/2007) gibt Hinweise zum Ausfüllen der Formulare. Eine Antragstellung online ist bisher noch nicht möglich. Der Ablauf des Notifizierungsverfahrens ist  im Kapitel 3 sowie Anlage 3 der Vollzugshilfe zur Abfallverbringung ausführlich beschrieben.

Handelt es sich bei der beabsichtigten Verbringung um einen Transport nicht notifizierungspflichtiger Abfälle (Verbringung von Abfällen der "Grünen" Abfallliste), so muss zumindest ein Formular mit Informationen gemäß Anh. VII VVA mitgeführt werden.

Formular über Informationen für die Verbringung von Abfällen der "Grünen" Abfallliste.

Bitte beachten Sie die Ausnahmeregelungen hierzu.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (U) Grenzüberschreitende Abfallverbringung Billstraße 84 20539 Hamburg
Tel.: E-Mail: