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Kreuzfahrtschiffe

Wsp 033 ist für die grenzpolizeiliche Abfertigung der Kreuzfahrtschiffe zuständig, die den Hamburger Hafen anlaufen.

  Abfertigungscontainer am Kreuzfahrtterminal

Verkehren Kreuzfahrtschiffe ausschließlich in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten des Schengen-Vertrages, so werden die an Bord befindlichen Personen keiner Grenzübertrittskontrolle unterzogen.
Dies bedeutet aber nicht, dass die Reisenden von der Pflicht entbunden sind, ein gültiges Grenzübertrittspapier und ggf. ein gültiges Visum mitzuführen.
Visumspflichtigen Besatzungsmitgliedern von Kreuzfahrtschiffen, die nicht über ein gültiges Visum verfügen, kann für den Landgang in Hamburg ersatzweise ein Passierschein ausgestellt werden. Diese Möglichkeit ist für visumspflichtige Passagiere, die nicht über ein gültiges Visum verfügen, nicht gegeben.

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