Abschleppkosten
(© Melanie Vollmert/ PIXELIO www.pixelio.de )
Für die Anordnung des Abschleppens bzw. Umsetzens sind alle zur Verkehrsüberwachung eingesetzten Polizeiangehörigen zuständig.
Die Abschleppkosten werden jedoch nicht durch die bei dem Einwohner-Zentralamt angebundene Bußgeldstelle sondern von der Polizei festgesetzt und eingezogen.
Wenn Sie also Fragen zu einem Gebührenbescheid über Abschleppkosten haben, wenden Sie sich bitte an folgende Dienststelle:
Polizei Hamburg
Abteilung Verkehr und Technik
Gebühren- und Kostenabteilung
Überseering 35
22297 Hamburg

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