Förderung der Aufstiegsfortbildung
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfogt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern.
Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Detaillierte Informationen
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» Geschäftsstelle AFBG der Handwerkskammer Hamburg:
Antragsbearbeitung und Beratung -
» "Meister-BAföG" – das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG):
Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (.pdf)
Gefördert werden Handwerker/innen und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- oder Industriemeister/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Fachkrankenpfleger/in, Betriebswirt/in oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
Im Auftrag des Amtes für Weiterbildung berät und bearbeitet die Geschäftsstelle AFBG der Handwerkskammer Hamburg die Anträge von Personen mit Wohnsitz in Hamburg. Kontaktinformationen: hier (auf der verlinkten Seite ganz unten).

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