Aktenplan
Von diesem Recht dürfen alle Bürgerinnen und Bürger wie auch alle juristischen Personen Gebrauch machen, die einen Sitz oder Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.
Dem Recht auf Informationszugang unterliegen alle amtlichen Informationen, die in behördlichen Akten oder sonstigen Speichermedien erfasst sind, sofern dem Informationszugang nicht gesetzliche Vorschriften, insbesondere Schutzvorschriften zugunsten Dritter, entgegenstehen. Informationen aus laufenden Verfahren sind ausgeschlossen.
Im Aktenplan, der unten als Download-Datei zur Verfügung steht, finden Sie eine Übersicht der Aktenbereiche mit Aktenzeichen, die in der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration geführt werden.
Alle Informationen zur Anwendung des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes finden Sie hier...

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