Aktuelle Tipps und Informationen
Immer wenn die guten Vorsätze beschlossen werden, werden auch wieder Verträge mit Fitness-Studios geschlossen. Häufig auch mit längerfristiger Perspektive. Eine Sonderkündigung ist danach nur bei wichtigen Gründen möglich.Doch was ist ein wichtiger Grund? Mit der Definition dieses Begriffes hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil befasst (Aktenzeichen: XII ZR 42/10).
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Unter dem Motto „Unser Geld, unsere Rechte“ findet dieses Jahr der Weltverbrauchertag am 15.3.2012 in zahlreichen Ländern der Welt statt. Weltweit erinnern jedes Jahr an diesem Tag Verbraucherorganisationen an grundlegende Verbraucherrechte.
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Mehr als 10 Jahre nach Einführung einer gemeinsamen Währung soll auch der bargeldlose Zahlungsverkehr vereinheitlicht werden. Die EU-Parlamentarier versprechen sich neben Einsparungen von 123 Milliarden Euro binnen 6 Jahren auch einen schnellen, sicheren und billigeren grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr.
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Erstmals hat ein Gericht festgestellt, dass sich Betreiber von Internetseiten mit Abo-Fallen wegen Betruges vor Gericht verantworten müssen. Bisher hatten Gerichte die Opfer auf die zivilrechtlichen Mittel verwiesen. Mit seiner Entscheidung hat der 1. Strafsenat des OLG Frankfurt a.M. einen Beschluss des Landgerichts Frankfurt a.M. aufgehoben, das zunächst abgelehnt hatte, gegen die Beschuldigten ein Verfahren zu eröffnen.
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Ab dem 1. Juli 2011 sind sogenannte „Beipackzettel“ bei Anlageberatungen Pflicht.
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Der Bundesverband Verbraucherzentralen hat mit Unterstützung des Bundesverbrauschutzministeriums einen Materialkompass „Verbraucherbildung“ erstellt. Dieser enthält Unterrichtsmaterialien zu Themen der Verbraucherbildung, wie Finanz- und Medienkompetenz, nachhaltiger Konsum und Verbraucherrechte.
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Nach langer und wiederholter Beratung im Vermittlungsausschuss haben sich Bundesrat und Bundestag auf die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geeinigt. Damit ist der Weg frei für eine ganze Reihe verbraucherfreundlicher Verbesserungen des TKG.Hierzu zählen u.a. das Verbot kostenpflichtiger Warteschleifen, ...
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Bei der Rückerstattung von Guthaben auf Prepaid-Karten dürfen die Mobilfunkanbieter keine Gebühren verlangen. Das Landgericht Kiel hat in einer Klage hierzu entschieden.
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Atomstrom war gestern, Ökostrom ist heute. Das ist das Motto vieler Menschen gerade in den letzten Tagen. Die Hamburger Verbraucherschutzbehörde sagt, dass es einfach ist, den Stromanbieter zu wechseln und zeigt, wie es geht. Und: Man kann dabei auch Geld sparen.
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