Allgemeine Informationen

Beratung

Zuständigkeiten im Überblick

Wann gilt ein Mensch als behindert? Welche Träger sind für welche Leistungen zuständig? »

Schwerbehindertenausweis

Feststellung der Behinderung

Leistungen setzen grundsätzlich eine formelle Feststellung durch (meist medizinische) Sachverständige und Gutachter voraus. Damit wird der Grad der Behinderung und die Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis ausgewiesen. »

Logo

Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation

Die Servicestellen unterstützen behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Durch die trägerübergreifende Beratung zu Rehabilitations-Leistungen werden lange Wege zu den unterschiedlichen Einrichtungen und Behörden überflüssig. »

Symbol Behinderung: Weißer Rollstuhl auf blauem Grund © 2009 PHOTOS.COM / Jupiterimages

Das Persönliche Budget

Menschen mit Behinderung können ihren individuellen Hilfebedarf selbst einkaufen und organisieren. Sie bestimmen eigenständig, wer in welcher Form und in welchem Umfang die erforderliche Unterstützung leisten soll. »

Titelblatt der Broschüre

Rechtliche Betreuung

Wer auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann, kann Hilfe durch einen rechtlichen Betreuer erhalten. »

Paragraphen. (Gerd Altmann, www.pixelio.de)

Rechtliche Grundlagen

Die Leistungen für Menschen mit Behinderung sind zumeist im Sozialgesetzbuch XII geregelt. Daneben gibt es weitere rechtliche Grundlagen. »

Logo Leichte Sprache

Internetangebote in Leichter Sprache

Der Begriff „Leichte Sprache“ bezeichnet eine besonders leicht verständliche sprachliche Ausdrucksweise. Wir haben eine Übersicht von Internetseiten in Leichter Sprache erstellt. »