Allgemeine Informationen
Zuständigkeiten im Überblick
Wann gilt ein Mensch als behindert? Welche Träger sind für welche Leistungen zuständig? »
Feststellung der Behinderung
Leistungen setzen grundsätzlich eine formelle Feststellung durch (meist medizinische) Sachverständige und Gutachter voraus. Damit wird der Grad der Behinderung und die Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis ausgewiesen. »
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation
Die Servicestellen unterstützen behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Durch die trägerübergreifende Beratung zu Rehabilitations-Leistungen werden lange Wege zu den unterschiedlichen Einrichtungen und Behörden überflüssig. »
Das Persönliche Budget
Menschen mit Behinderung können ihren individuellen Hilfebedarf selbst einkaufen und organisieren. Sie bestimmen eigenständig, wer in welcher Form und in welchem Umfang die erforderliche Unterstützung leisten soll. »
Rechtliche Betreuung
Wer auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann, kann Hilfe durch einen rechtlichen Betreuer erhalten. »
Rechtliche Grundlagen
Die Leistungen für Menschen mit Behinderung sind zumeist im Sozialgesetzbuch XII geregelt. Daneben gibt es weitere rechtliche Grundlagen. »



