Rechtliche Betreuung
Bestellung eines Betreuers
(Broschüre "Ich sorge vor!")
Eine rechtliche Betreuung kann auf eigenen Wunsch beantragt oder durch andere, zum Beispiel Angehörige oder auch soziale Dienste beim zuständigen Amtsgericht angeregt werden.
Das Gericht prüft dann, ob die Betreuung erforderlich ist. Hierbei wird sie von der Betreuungsbehörde unterstützt.
Wer kann als Betreuer bestellt werden?
Zur Betreuerin oder zum Betreuer soll vorrangig eine ehrenamtlich tätige Person bestellt werden. Der Wunsch des/der Betreuten hat bei der Auswahl des Betreuers Vorrang.
Angehörige, andere Ehrenamtliche, Anwälte, Vereins- oder andere berufliche Betreuer kommen als Betreuer in Betracht.
Die Bestellung eines Betreuers ist jedoch nachrangig zu anderen Hilfemöglichkeiten, zum Beispiel durch Angehörige und Nachbarn oder durch Sozialleistungsträger und Beratungsstellen.
Weitere Informationen
Alle Informationen zum Thema rechtliche Betreuung in Hamburg finden Sie hier...

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