Allgemeine Sozialhilfe
Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem SGB XII
Das Fachamt Grundsicherung und Soziales gewährt zusammen mit seinen Außenstellen in Billstedt, Mümmelmannsberg und Wilhelmsburg Leistungen nach dem SGB XII, dem Hamburger Blindengeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz für die anspuchsberechtigten Bewohner des Bezirkes Hamburg-Mitte.
Die Sozialhilfe mit ihren Leistungsarten greift ein wenn eine Person sich nicht aus eigenen Kräften und Mitteln aus einer Notlage befreien kann und keine Ansprüche gegen ein anderes soziales Sicherungssystem bestehen. Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich nicht übertragbar und verpfändbar. Sie werden nach den allgemeinen Grundsätzen der Nachrangigkeit, Bedarfsdeckung und Individualisierung gewährt. Als "vorrangige Ansprüche" gelten hier beispielsweise Ansprüche erwerbsfähiger Personen auf Leistungen nach dem SGB-II ("Alg-II-Leistungen").
Die "Allgemeine Sozialhilfe" umfasst eine Vielzahl von Leistungen, unter anderem
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfen zur Gesundheit,
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
- Hilfe zur Pflege (u.a. Heimkosten, häusliche Pflege),
- Blindengeld
- Asylbewerberleistungen, sowie
- Hilfe in anderen Lebenslagen (u.a. Altenhilfe, Bestattungskosten, Blindenhilfe).
Für spezielle Informationen sehen Sie bitte bei den jeweiligen Hilfearten nach.
Ihre zuständige Dienststelle finden Sie über den Behördenfinder in der rechten Spalte dieser Seite.

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