Erreichbarkeit: Telefonische Erreichbarkeit für Allgemeine Auskünfte<br />040 42854-4558:<br />Di. und Mi. 08:00 - 15:00 Uhr<br />Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
barrierefreier Zugang zum Gebäude
Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Persönliches Erscheinen ist in der Regel notwendig. Wird ein Dringlichkeitsschein ausgestellt, ist es möglich Bewerbern Wohnungsunternehmen aufzugeben. Weiteres entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt, das unten in dieser Spalte als Download zur Verfügung steht.
Erreichbarkeit: Telefonische Erreichbarkeit für Allgemeine Auskünfte<br />040 42854-4558:<br />Di. und Mi. 08:00 - 15:00 Uhr<br />Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
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