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Allgemeine Wohnungsangelegenheiten

Allgemeine Wohnungsangelegenheiten, Wohnberechtigungsschein

 

Wohnberechtigungsschein erforderlich
Wohnberechtigungsschein erforderlich (Bild: immobilienscout.de)

Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Persönliches Erscheinen ist in der Regel notwendig. Wird ein Dringlichkeitsschein ausgestellt, ist es möglich Bewerbern Wohnungsunternehmen aufzugeben. Weiteres entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt, das unten in dieser Spalte als Download zur Verfügung steht.

Kontaktmöglichkeit
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Grundsicherung und Soziales<br />Fachstelle für Wohnungsnotfälle<br />Allgemeine Wohnungsangelegenheiten,<br />Wohnraumversorgung Frau Gottschling Kurt-Schumacher-Allee 4 20097 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42854-4550 040 42854-2526 Wohnungsamt@hamburg-mitte.hamburg.de
Öffnungszeiten Mo. und Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Erreichbarkeit: Telefonische Erreichbarkeit für Allgemeine Auskünfte<br />040 42854-4558:<br />Di. und Mi. 08:00 - 15:00 Uhr<br />Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hilfen für Sehbehinderte Hilfen für gehörlose und schwerhörige Menschen Hilfen für Gehbehinderte

barrierefreier Zugang zum Gebäude