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Winterspaß Alstereis

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In kalten Wintern friert die Außenalster zu und bildet eine riesige Eisfläche im Herzen Hamburgs. In seltenen Jahren erreicht das Eis eine so sichere Tragfähigkeit, dass ein Volksfest der ganz besonderen Art stattfinden kann: das Alstereisvergnügen.

Alstereis

Alstereisvergnügen

Eiszustandsbericht

Wenn sich durch länger andauernden, starken Frost Eis auf der Außenalster bildet, führt die Umweltbehörde Eismessungen durch und ermittelt die Tragfähigkeit des Alstereises. Die Ergebnisse werden im Eiszustandsbericht veröffentlicht. Die Stabilität und Tragfähigkeit des Eises ist jedoch örtlich unterschiedlich und unterliegt durch mechanische und witterungsbedingte Einflüsse ständigen Veränderungen. Dies kann durch die Eismessungen nicht vollständig abgebildet werden.

Regeln für das Alstereis

Das Betreten der zugefrorenen Alster, wie auch der anderen Hamburger Gewässer, stellt rechtlich einen "Gemeingebrauch" dar. Es bedarf keiner Erlaubnis oder Genehmigung. Die Behörde gibt das Eis der Alster grundsätzlich nicht zum Betreten frei. Ein Eisspaziergang erfolgt immer auf eigenes Risiko.

Sogenannte Sondernutzungen, zum Beispiel Verkaufsstände, Musikdarbietungen oder Sportveranstaltungen, sind nur mit Genehmigung der Behörde zulässig. Eissegeln und Eissurfen sind grundsätzlich verboten.

Die Binnenalster darf nie betreten werden, da sich hier auch bei extremem Frost keine sichere Eisdecke bilden kann.

Alstereisvergnügen

Das Alstereisvergnügen ist ein Volksfest der besonderen Art: wenn in einem sehr kalten Winter die Außenalster eine sichere Eisschicht bekommt, sind Hunderttausende von Hamburgerinnen und Hamburgern sowie Gäste der Stadt auf dem Eis unterwegs. Ein Spaziergang auf der über 1,6 Quadratkilometer großen, zugefrorenen Fläche bietet eine ungewöhnliche Perspektive auf die Stadt.

Zuletzt wurden im Januar 1997 Verkaufsstände für Winterbedarf, Getränke und Speisen auf der Alster genehmigt. Rund eine Million begeisterte Spaziergängerinnen und Spaziergänger besuchten dieses Alstereisvergnügen.

Im Winter 2009/2010 wurden erstmals Gastronomiestände statt auf dem Eis am Ufer der Außenalster genehmigt. Mehrere Zehntausend Besucherinnen und Besucher nutzten diese Gelegenheit für einen Spaziergang auf der Alster.

Auch im Winter 2011/2012 genehmigten die Bezirke für ein Wochenende rund um die Außenalster Verkaufsstände. So wurde an Land gefeiert und beim Spaziergang auf der Alster konnte der freie Blick auf Hamburgs Stadtsilhouette genossen werden. Weit über eine Million Eisspaziergänger sollen an diesem Wochenende auf der Alster gewesen sein. Einige Gäste sind für das wohl ungewöhnlichste Volksfest des Nordens sogar aus dem Ausland angereist.

Die neue Form des Alstereisvergnügens fand bei vielen Besucherinnen und Besuchern Anklang, da die Bewegungsfreiheit auf dem Eis nicht durch die Budengasse eingeschränkt wird. Außerdem landet so deutlich weniger Müll in der Alster. Nicht zuletzt erhöht es die Sicherheit, weil es nicht im Bereich der Verkaufsstände zu einer Ballung der Besuchermenge auf dem Eis kommt.

Wann es wieder ein Alstereisvergnügen geben wird - das liegt am Wetter.

Kontakt

Wasserbehörde Senatsgewässer und Schifffahrtsverkehrsbehörde Alster

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
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