Flächensanierungsprogramm / Altlastenbearbeitung
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden in zwei Schritten vollzogen:
- Klärung des Handlungsbedarfs (Untersuchen und Bewerten)
- Sanierung
Kennzahlen Altlasten in Hamburg (Stand 01.04.2012)
| Altlastverdächtige Flächen | 1717 |
| - Altlastverdächtige Altablagerungen | 273 |
| -Altlastverdächtige Altstandorte | 1454 |
| Gefährdungsabschätzung abgeschlossen | 3223 |
| Altlasten | 557 |
| Altlasten in der Sanierung | 153 |
| Sanierung abgeschlossen | 438 |
| Altlasten in der Überwachung | 149 |
Die Bearbeitung von Altlasten und Flächen, für die die öffentliche Hand verantwortlich ist, soll bis zum Jahr 2010 abgeschlossen werden. Dabei ist die Dekontamination (Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe) von Flächen unter Berücksichtigung der Behandlungskosten einer Sicherung vorzuziehen ("Sanieren vor Sichern"). Etwa 50% der altlastverdächtigen Flächen befinden sich zumindest teilweise im Eigentum der Stadt.
Die Rahmenbedingungen sind bundeseinheitlich mit dem Bundes- Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vorgegeben. In dieser Verordnung sind die für die nutzungsbezogene Beurteilung einer Fläche erforderlichen Prüf- und Maßnahmenwerte enthalten. Die in den bislang einschlägigen Gesetzen des Polizei-, Wasser- bzw. Abfallrechtes vorhandenen Lücken oder Unschärfen sind damit beseitigt worden.
Durch Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr soll erreicht werden, dass
- der Mensch auf empfindlich genutzten Flächen keinen kritischen Bodenbelastungen ausgesetzt ist (Wirkungspfad Boden-Mensch). Empfindliche Nutzungen sind Wohngebiete, Kinderspielflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Kleingärten. Ein Schwerpunkt der Bearbeitung liegt seit 1999 bei der Gefährdungsabschätzung der Altspülfelder.
- der Mensch keinen Gefahren durch ausströmende Gase (z.B. Explosionsgefahren durch Methan) ausgesetzt ist. Ausgasungen können insbesondere bei ehemaligen Deponien auftreten (Gefährdung durch Deponiegas).
- keine kritischen Schadstoffe vom Boden in das Grundwasser gelangen. In diesem Zusammenhang sind Altablagerungen und Altstandorte sowie Tankstellen, chemische Reinigungen und aktuelle Schadensfälle, zu beurteilen. Besonderen Vorrang haben Flächen in Wasserschutzgebieten.
- die infolge Schadstoffbelastungen beeinträchtigte Qualität des Grundwassers auf ein umweltverträgliches Maß zurückführt wird.
Im Rahmen des Flächenrecyclings werden altlastverdächtige Flächen für öffentliche und private Bau- und Planungsvorhaben untersucht und ggf. saniert. Dies ermöglicht die Wiedernutzung ehemaliger Industrie- und Gewerbegrundstücke, reduziert den Verbrauch naturnaher Flächen und erhöht das Angebot bereits infrastrukturell erschlossener Flächen.

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