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Für ältere Menschen mit Behinderung Teilhabepauschale für ältere Menschen mit Behinderung

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Die Teilhabepauschale für ältere Menschen mit Behinderung soll nach dem Ausscheiden aus einer Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben, Tagesförderstätte oder Teilhabe am arbeitsweltlichen Kontext dazu beitragen, dass auch nach dem aktiven Arbeitsleben die Alltagsgestaltung eine Struktur erhält und Teilhabe am sozialen sowie gemeinschaftlichen leben weiterhin gesichert ist.

Zwei Seniorinnen spielen ein Gesellschaftsspiel

Teilhabepauschale für ältere Menschen mit Behinderung

Ziele

Durch die Teilnahme an Angeboten zur Tagesstrukturierung soll vermieden werden, dass ältere Menschen mit Behinderungen durch den Wegfall der täglichen Arbeit und Beschäftigung ihre Tagesstruktur verlieren.

Mit der Teilnahme an Vereinsaktivitäten, Gruppen- und Kursangeboten sollen sie in ihrer Selbstständigkeit gestärkt mit dem neuen Lebensabschnitt besser zurechtkommen.

Wer kann die Leistung erhalten?

Die Teilhabepauschale können Menschen ab dem 55. Lebensjahr beantragen, nachdem sie aus einer Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben, Tagesförderstätte oder Teilhabe am arbeitsweltlichen Kontext ausgeschieden sind.

Ebenfalls ist Voraussetzung, dass sie zu den Leistungsberechtigten nach § 99 SGB IX gehören.

Die Beantragung erfolgt im zentral für ganz Hamburg zuständigen Fachamt Eingliederungshilfe, Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg.

Regelungen im Detail

Die Einzelheiten der Leistungsbewilligung sind in einer Fachanweisung für die antragsprüfende Stelle geregelt. 

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