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Radfahren - aber nur bei Grün!

Rote Ampel

(Thomas Adrian)

Rot kommt Sie teuer zu stehen

Ampeln gelten auch für Radfahrer - und das nicht ohne Grund. Rotlichtverstöße sind eine der Hauptunfallursachen auf deutschen Straßen. Radfahrer spüren dies besonders: Anders als die Insassen von Kraftfahrzeugen haben Radfahrer keine Knautschzone, welche die schlimmsten Folgen von Unfällen abfangen könnte. Daher sollten gerade Radfahrer die Verkehrsregelung durch Ampeln ernst nehmen.

Aber Rotlichtverstöße können nicht nur zu schweren Unfällen und Verletzungen führen, sondern ziehen auch empfindliche Bußgelder und Punkte nach sich.

Das Missachten des Rotlichts ist kein Kavaliersdelikt und schlägt bei einem einfachen Verstoß abhängig von der Dauer des Rotlichts mit 45 - 100 € und bei Gefährdung anderer mit 100 - 160 € zu Buche. Kommt es zum Unfall, sind abhängig von der Rotlichtdauer 120 - 180 € fällig. Bei allen Verstößen wird natürlich auch Ihr Punktekonto beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg um 1 Punkt gefüllt, sofern Sie Inhaber einer Fahrerlaubnis sind.

Ampeln nur für Radfahrer

Radampel

(Thomas Adrian)

Bei stark frequentierten Radwegen werden zunehmend besondere Ampeln angebracht, die nur für Radfahrer gelten. Dies hat den Vorteil, dass dem Radverkehr gegenüber dem Fußgängerverkehr eine längere Grünzeit zugute kommt. Zu beachten ist, dass die Radfahrerampeln vor der Straße stehen, die überquert werden muss.

Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen (z.B. baulicher Radweg, Radwegefurt) die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.

An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.

Unsere Empfehlungen und noch vieles mehr können Sie als Kurzinfo auch in unserem Fahrrad-Flyer nachlesen.

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Radfahren in Hamburg

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