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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

So beantragen Sie Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht

Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Füllen Sie den Vordruck vollständig aus, vergessen Sie keinesfalls Ihre Unterschrift. Tragen Sie alle Behinderungen ein. Geben Sie insbesondere alle behandelnden Ärzte sowie Krankenhäuser mit genauem Aufenthaltsdatum und Kuranstalten an.

Ärztliche Berichte, die Sie in Händen haben, kopieren Sie bitte und fügen sie dem Antrag bei. Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich von Ihren Ärzten Atteste ausstellen lassen!

Beachten Sie, dass das Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt) nur für in Hamburg gemeldete Personen zuständig ist. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Dienststelle:


Kreis Pinneberg
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
- Außenstelle Heide -

Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, Herzogtum Lauenburg
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
- Außenstelle Lübeck -

Kreis Lüneburg
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Niedersachsen
- Außenstelle Lüneburg - Antragsformulare und Merkblätter

Landkreis Harburg, Kreis Stade
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Niedersachsen
- Außenstelle Verden - Antragsformulare und Merkblätter

Wo bekomme ich ein Antragsformular? Gibt es unterschiedliche?

Die Antragsformulare erhalten Sie hier im Internet, beim Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht und in den Bezirksämtern.

Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen, benutzen Sie bitte das Formular "Erstantrag nach dem Schwerbehindertenrecht". Bei Folgeanträgen bitte das Formular "Neufeststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht (wegen einer Verschlimmerung)".

Mein amtlich anerkanntes Leiden hat sich verschlimmert bzw. es ist ein neues Leiden hinzugekommen. Wie kann ich dieses geltend machen?

In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, bei uns einen Neufeststellungsantrag zu stellen. Siehe auch vorherige Antwort.

Wo und wie kann ich den Antrag einreichen?

Der Antrag kann nur schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Das entsprechende Antragsformular können Sie per Post oder Fax (040) 427 96-1086 senden oder persönlich während der Sprechzeiten im Dienstgebäude der Abteilung Soziale Entschädigung, Adolph-Schönfelder Straße 5, 22083 Hamburg, abgeben. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.

Wie kann ich das Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt) erreichen?

Alle Informationen zur Erreichbarkeit finden Sie hier...

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem davon ab, wie vollständig Sie Ihre Angaben im Antrag gemacht haben und wie schnell die von Ihnen angegeben Ärzte, Krankenhäuser usw. auf unsere Befundanforderung antworten. Nach Eingang sind die ärztlichen Befundberichte unter Beteiligung eines Gutachters auszuwerten; erst dann kann ein Bescheid erteilt werden. Im Regelfall geschieht dies innerhalb von sechs Monaten.

Ich habe die Eigenbeteiligung für das neue Beiblatt mit Wertmarke überwiesen, wie lange muss ich warten?

Das Beiblatt wird spätestens drei Wochen nach Geldeingang zugestellt.

Wer kann die Parkplätze für Rollstuhlfahrer benutzen?

Schwerbehinderte, denen vom Landesbetrieb Verkehr (Tel: 040 - 428 58 - 2661) ein Parkausweis erteilt wurde. Voraussetzung ist die Feststellung der Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "Bl" (Blindheit) durch das Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt). Zeitlich befristete Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Landesbetrieb Verkehr möglich.

Mehr Informationen finden Sie hier...

Was muss ich tun, wenn die Gültigkeit des Ausweises abläuft?

Es ist nicht erforderlich, dass Sie einen Neufeststellungsantrag stellen!

Sie erhalten fünf Wochen vor Ablauf ein Schreiben, mit dem Sie die Gültigkeit bei Ihrer zuständigen Sozialdienststelle (Bezirksamt) oder beim Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt) verlängern lassen können.

Hinweis: Wenn die Gültigkeit bereits zwei Mal verlängert wurde, muss vom Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt) selbst ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Sie müssen dazu den bisherigen Ausweis und ein neues Passbild einsenden oder vorlegen.

Wann endet die Gültigkeit, wenn z.B. 06/2011 eingestempelt wurde?

Die Gültigkeit endet immer am Ende des eingestempelten Monats, in diesem Fall also am 30. Juni 2011.

Was muss ich beachten, wenn ich Ersatz für meinen verlorenen Schwerbehindertenausweis benötige?

Sie können ein Passbild per Post zusammen mit einer kurzen Erklärung über den Verlust des bisherigen Ausweises einsenden. Bei Diebstahl oder Raub legen Sie bitte eine Kopie der "Bescheinigung über abhanden gekommene Ausweispapiere" bei.

Wenn Sie an den Sprechtagen (montags 8 - 16 Uhr, donnerstags 8 - 16 Uhr) persönlich vorbeikommen, müssen Sie lediglich ein Passbild vorlegen.

Wurde Ihnen der Ausweis gestohlen oder geraubt, bringen Sie bitte zusätzlich die polizeiliche Bescheinigung mit.

Wo beantrage ich Blindengeld?

Zuständig ist Ihr Bezirksamt. Informationen über Leistungen und Hilfen für blinde Menschen finden Sie hier...

Wo beantrage ich die Rundfunkgebührenbefreiung und vergünstigte Telefon-Tarife?

Schwer Sehbehinderte / Blinde und Hörgeschädigte, denen eine ausreichende Verständigung auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, sowie schwerbehinderte Menschen, die wegen ihrer Behinderung an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können (Merkzeichen RF im Ausweis), werden auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Der Antrag ist bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu stellen. Die Formulare liegen bei den Bezirksämtern und den Job-Centern aus.

Der Behördenfinder bietet nähere Informationen zu den Themen ermäßigte Telefontarife und GEZ-Gebühren.

Verschiedene Telefonanbieter haben Spezialtarife für schwerbehinderte Menschen. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich (z.B. Merkzeichen „RF“, Höhe des GdB). Auskünfte erteilen die Telefonanbieter.

Welche Leistungen für schwerbehinderte Menschen gibt es?

Umfangreiche Informationen bietet das Faltblatt "Leistungen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Hamburg".

Sollten dennoch Fragen offen bleiben, so können Sie sich selbstverständlich direkt auch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden.