Verfahren beim Versorgungsamt

Posteingangs-Stempel

Verfahren im Überblick

Was passiert nach der Antragstellung? Hinweise zum Feststellungs-Verfahren beim Versorgungsamt Hamburg. »

Untersuchung beim Arzt (Jupiter Images)

Ärztliche Untersuchung

In Einzelfällen kann zur Feststellung der Gesundheitsstörungen eine ärztliche Untersuchung erforderlich werden. Dazu werden vom Versorgungsamt auch externe Gutachter eingeschaltet. »

Titel der Broschüre 'Versorgungsmedizin-Verordnung'

Ermittlung des Grades der Behinderung

Bevor dem behinderten Menschen ein Nachweis über seine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch ausgestellt werden kann, muss der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. »

Feststellungsbescheid

Feststellungsbescheid

Nach Abschluss der ärztlichen Begutachtung erteilt das Versorgungsamt dem Antragsteller einen Feststellungsbescheid, wenn der (Gesamt-)GdB mindestens 20 beträgt. »

Muster eines Schwerbehindertenausweises

Eintragungen im Schwerbehindertenausweis

Menschen mit Behinderung, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Dieser enthält verschiedene Eintragungen. »

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

Mit dem Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis können verschiedene Nachteilsaugleiche in Anspruch genommen werden. »

Bescheinigung des Versorgungsamtes

Bescheinigungen des Versorgungsamtes

Das Versorgungsamt stellt auf Antrag Bescheinigungen über die dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit oder über das Vorliegen einer „Typischen Berufskrankheit“ aus. »

Paragraphen. (Gerd Altmann, www.pixelio.de)

Rechtsbehelf und Akteneinsicht

Gegen Feststellungsbescheide der Versorgungsämter kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Zudem kann jederzeit Akteneinsicht verlangt werden. »

Agentur für Arbeit

Gleichstellung

Liegt infolge der Behinderung ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nicht vor, so besteht keine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Wenn der GdB aber mindestens 30 beträgt, kann der behinderte Mensch bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragen. »

Trennblätter

Änderung des Bescheides und des Ausweises

Eine Änderung des Feststellungsbescheides bzw. des Schwerbehindertenausweises ist sowohl auf Antrag des behinderten Menschen als auch von Amts wegen möglich. »