Verfahren beim Versorgungsamt
Verfahren im Überblick
Was passiert nach der Antragstellung? Hinweise zum Feststellungs-Verfahren beim Versorgungsamt Hamburg. »
Ärztliche Untersuchung
In Einzelfällen kann zur Feststellung der Gesundheitsstörungen eine ärztliche Untersuchung erforderlich werden. Dazu werden vom Versorgungsamt auch externe Gutachter eingeschaltet. »
Ermittlung des Grades der Behinderung
Bevor dem behinderten Menschen ein Nachweis über seine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch ausgestellt werden kann, muss der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. »
Feststellungsbescheid
Nach Abschluss der ärztlichen Begutachtung erteilt das Versorgungsamt dem Antragsteller einen Feststellungsbescheid, wenn der (Gesamt-)GdB mindestens 20 beträgt. »
Eintragungen im Schwerbehindertenausweis
Menschen mit Behinderung, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Dieser enthält verschiedene Eintragungen. »
Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
Mit dem Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis können verschiedene Nachteilsaugleiche in Anspruch genommen werden. »
Bescheinigungen des Versorgungsamtes
Das Versorgungsamt stellt auf Antrag Bescheinigungen über die dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit oder über das Vorliegen einer „Typischen Berufskrankheit“ aus. »
Rechtsbehelf und Akteneinsicht
Gegen Feststellungsbescheide der Versorgungsämter kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Zudem kann jederzeit Akteneinsicht verlangt werden. »


