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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Anlagensicherheit

Überwachungsbedürftige Anlagen sind Anlagen, die wegen ihres erhöhten Gefährdungspotentials einer besonderen Überwachung bedürfen. Sie sind im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert.

Dazu gehören:

  • Druckgeräte (Dampfkessel, Druckbehälter, Rohrleitungen unter innerem Überdruck),
  • Aufzugsanlagen,
  • Anlagen zum Abfüllen von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen (Gastankstellen),
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
  • Anlagen zur Lagerung und Abfüllung von entzündlichen Flüssigkeiten.

Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Referate: Anlagensicherheit

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Christian Tödter Raum 2.27 Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-3594 040 4273-10100 christian.toedter@bgv.hamburg.de