Anlagensicherheit
Überwachungsbedürftige Anlagen sind Anlagen, die wegen ihres erhöhten Gefährdungspotentials einer besonderen Überwachung bedürfen. Sie sind im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert.
Dazu gehören:
- Druckgeräte (Dampfkessel, Druckbehälter, Rohrleitungen unter innerem Überdruck),
- Aufzugsanlagen,
- Anlagen zum Abfüllen von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen (Gastankstellen),
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
- Anlagen zur Lagerung und Abfüllung von entzündlichen Flüssigkeiten.
Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Referate: Anlagensicherheit

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