Anmeldung
Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum Hamburg (SPFZ)
Um sich zu einer Fortbildungsveranstaltung anzumelden, nutzen Sie bitte unsere Anmeldekarte. Sie finden sie im hinteren Teil unseres Programmheftes oder hier als PDF-Formular.
Schicken Sie bitte die Anmeldung per Post oder Fax an:
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Amt für Familie
Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum Hamburg (SPFZ)
Südring 32, 22303 Hamburg
Fax: (040) 428 63-5217
Pro Anmeldeformular kann nur eine Person für eine Veranstaltung angemeldet werden. Füllen Sie das Formular bitte vollständig und gut lesbar aus. Ihre Anmeldung ist verbindlich.
Mit der Anmeldung erkennen Sie die folgenden Teilnahmebedingungen vollständig an. Außerdem verpflichten Sie sich zur Anwesenheit während der gesamten Veranstaltung bzw. bei mehrtägigen Veranstaltungen zur Teilnahme an allen Einheiten.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die Fortbildungsangebote richten sich an sozialpädagogische Fach- und Führungskräfte öffentlicher und freier Träger in der Jugendhilfe und der Sozialarbeit. Darüber hinaus können die Veranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kooperierender Bereiche geöffnet werden, wie zum Beispiel Lehrkräfte der Schulen, Fachkräfte des Gesundheitsbereiches oder der Justiz.
Anmeldung
Die Anmeldung kann per Post oder Fax erfolgen. Pro Anmeldeformular kann nur eine Person für eine Veranstaltung angemeldet werden.
Füllen Sie das Formular bitte vollständig und gut lesbar aus, wir können Ihre Anmeldung sonst nicht bearbeiten.
Bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, Anstalten des öffentlichen Rechts, Landesbetrieben oder Freien Trägern ist die Anmeldung nur mit Unterschrift des jeweiligen Vorgesetzten gültig.
Mit der Anmeldung erkennen Sie die hier abgedruckten Teilnahmebedingungen vollständig an. Zugleich erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten, die Sie auf der Anmeldekarte angegeben haben, im sozialpädagogischen Fortbildungszentrum für die Dauer von fünf Jahren gespeichert werden, um Planungs- und Verwaltungsaufgaben durchführen zu können. Ihre Daten werden nur zu diesem Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Ihre Einwilligung zur Datenspeicherung ist freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Wenn Sie die Einwilligung zur Datenspeicherung verweigern oder widerrufen, können wir Sie nicht zu Folgekursen und Aufbauseminaren einladen.
Anmeldeschluss
Die Anmeldung muss zehn Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung vorliegen. Dieses gilt nicht für Fortbildungen des ersten Quartals des Kalenderjahres und die Angebote der Restplatzbörse.
Zusagen
Nach Anmeldeschluss erfolgt die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Einladungsschreiben gilt als Zusage und wird ca. acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn verschickt. Sofern mehr Anmeldungen eingegangen sind als Plätze zur Verfügung stehen, werden zu diesem Zeitpunkt auch diejenigen informiert, die keinen Platz erhalten haben.
Eine Bestätigung des Eingangs der Anmeldung erfolgt nicht. Sollten Sie keine Rückmeldung auf Ihre Anmeldung erhalten haben, fragen Sie bitte ca. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns nach.
Absagen und Rücktritt von einer Teilnahme
Wenn Sie an einer Fortbildung, zu der Sie eine Einladung erhalten haben, nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte umgehend ab, damit Personen, die auf der Warteliste stehen, nachrücken können. Ein solcher Rücktritt von der Anmeldung ist bis zum Veranstaltungsbeginn jederzeit möglich, bitte beachten Sie aber die Stornogebühren.
Der Rücktritt hat schriftlich (postalisch, per E-Mail oder Fax) zu erfolgen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung des Rücktritts, die Sie als Nachweis bitte aufbewahren.
Stornogebühren in der Höhe von 50 Prozent des Teilnehmerbeitrages fallen unabhängig vom Rücktrittsgrund an, wenn der Rücktritt in den letzten zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgt und dem SPFZ keine Ersatzperson benannt werden kann. Über die Auswahl einer Ersatzperson entscheidet das SPFZ.
Absagen durch den Veranstalter
Die Ausschreibung im Fortbildungsprogramm verpflichtet das SPFZ nicht, alle Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen.
Teilnahmebeiträge
Die Teilnahme ist beitragsfrei für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Freien und Hansestadt Hamburg, ehrenamtlich in Feldern sozialer Arbeit Tätige und Studierende der Sozialpädagogik / Pädagogik der Hamburger Hochschulen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landesbetrieben und Anstalten öffentlichen Rechts aus Hamburg können gegen Zahlung eines Teilnahmebeitrags an den Fortbildungen teilnehmen. Gleiches gilt für Beschäftigte freier Träger sowie für Fachkräfte aus anderen Bundesländern.
Es gelten folgende Beitragssätze:
- Bei Veranstaltungen im Fortbildungszentrum, Südring 38b, inklusive Verpflegung ist ein Beitrag in Höhe von 27 Euro pro Tag zu entrichten, auch wenn angebotene Verpflegung nicht in Anspruch genommen wird. Bei kürzerer Veranstaltungsdauer reduziert sich der Beitrag entsprechend. Er wird mit der Einladung mitgeteilt.
- Bei Veranstaltungen außerhalb des Fortbildungszentrums, Südring 38b, ohne Verpflegung sind 21 Euro pro Tag bzw. 10,50 Euro bei Halbtagen zu zahlen.
- Bei Veranstaltungen mit Übernachtung und Verpflegung beträgt der Beitragssatz 38 Euro pro Tag. Wird die Übernachtungsmöglichkeit nicht in Anspruch genommen, gilt der Tagessatz von 27 Euro. Maßgeblich ist Ihre Angabe bei der schriftlichen Anmeldung. Wir sind bestrebt, die Unterbringung in Einzelzimmern zu ermöglichen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Der Teilnahmebeitrag ist für die Gesamtdauer und für alle Leistungen der Veranstaltung (incl. etwaigem Folgetag) zu zahlen. Der Betrag wird nach dem Ende der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Für Beschäftigte der „Vereinigung“ und des Landesbetriebes Erziehung und Beratung erfolgt die Abrechnung zentral.
Bewirtung und Verpflegung
Im Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum, Südring 38b, werden ein warmes Buffet in der Mittagspause sowie Kaffee, Tee und kalte Getränke angeboten. Zusätzliche Kosten fallen dadurch nicht für Sie an. Sie können zwischen verschiedenen Angeboten in unserem Bistro wählen.
Nur für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes der Freien und Hansestadt Hamburg: Der geldwerte Vorteil, den Beschäftigte des öffentlichen Dienstes durch diese Gewährung unentgeltlicher Mahlzeiten erhalten, gehört zum steuerpflichtigen Arbeitsentgelt. Dies bedeutet, dass der Wert der Mahlzeit bei der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter mitzuversteuern und bei Angestellten auch mitzuversichern ist. Der Wert der Versorgung pro Tag und Mahlzeit ist zurzeit auf 2,87 Euro festgesetzt. Der Betrag für die Veranstaltungstage wird nach der Fortbildung an die jeweiligen Personalbereiche weitergegeben, damit von dort die Versteuerung veranlasst werden kann. Sollten Sie nicht an dem Mittagessen teilgenommen haben, informieren Sie bitte darüber nach der Veranstaltung Ihren Personalbereich. Bei „Fortbildungen auf Anfrage“ können im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden. |
Bescheinigung
Nach der Veranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Für Fachgespräche und Fachtagungen werden keine Bescheinigungen ausgestellt.
Seminar- und Veranstaltungszeiten
Arbeitszeiten: 9.00 – 17.00 Uhr
Davon abweichende Vereinbarungen zwischen den Dozenten / Dozentinnen und den Teilnehmern / Teilnehmerinnen sind möglich.

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