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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Informationen zum Schwerbehindertenausweis

Feststellung und Anerkennung von Behinderungen

Schwerbehindertenausweis

(FHH)

Wer körperlich, geistig oder seelisch behindert ist, hat ein Recht auf Hilfe und besonderen Schutz. Gleiches gilt für Menschen, die von Behinderung bedroht sind.

An welche Stellen wendet man sich, wenn man Rat und Unterstützung benötigt? Welche Gesundheitsstörungen gelten als Behinderung? Wer stellt fest, welche Gesundheitsstörungen vorliegen und wie schwer eine Behinderung ist? Was gilt als offizieller Nachweis?

Das Versorgungsamt Hamburg der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) gibt Ihnen mit diesem Faltblatt grundlegende Informationen über die ersten Schritte, die getan werden müssen, damit Sie Ihre Rechte als behinderter Mensch geltend machen können.

Umfang: 8 Seiten
Stand: Juli 2011
Bezug: Broschürenservice der BASFI (siehe unten)
Mehr Informationen: Feststellung und Anerkennung von Behinderungen 

Barrierefreiheit: Der Inhalt des Faltblattes steht als Artikel im HTML-Format zur Verfügung. Die unten angefügte PDF-Datei ist nicht barrierefrei.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Broschürenservice Hamburger Straße 47 22083 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42863-7778 040 42863-2286 publikationen@basfi.hamburg.de