Was steht im Einbürgerungsantrag?
Bei Ihrem ersten Termin in der Einbürgerungsabteilung erhalten Sie das Formular des Einbürgerungsantrages und ein Merkblatt.
(Einwohner-Zentralamt)
Diese Angaben werden benötigt, um zu entscheiden, ob Sie eingebürgert werden können oder nicht. Sie werden gefragt über:
.
Ihre Personalien
Ihre beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Auskünfte über nicht mit einzubürgernde nahe Angehörige
Sonstige für die Bearbeitung des Antrages bedeutsame Angaben
Das Antragsformular können Sie am Ende dieser Seite herunterladen, speichern, am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken.
Dazu benötigen Sie den Acrobat-Reader.
Was steht in dem Merkblatt?
Auf dem Merkblatt kreuzt Ihr Sachbearbeiter an, welche Unterlagen Sie zusammen mit dem Vordruck für den Einbürgerungsantrag einreichen müssen, damit die Einbürgerungsbehörde Ihren Antrag bearbeiten kann. Zum Beispiel:
I.
Schriftlicher Antrag mit Begründung, ggf. von beiden Eheleuten mit der Angabe, auf welche Kinder sich die Einbürgerung erstrecken soll.
(Der Antrag kann ab dem 16. Geburtstag ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestellt werden)
Handgeschriebener Lebenslauf mit Angaben über
- Schul- und Berufsbildung
- Aufenthalts- und Arbeitsverhältnisse
- bisherige Staatsangehörigkeit
Lebenslauf des Ehegatten (falls deutsch verheiratet: nur tabellarisch)
Pass (Reiseausweis, Fremdenpass) mit Nachweis der Aufenthaltserlaubnis bzw. Freizügigkeitsbescheinigung und Anmeldebestätigung
II.
Geburtsurkunde
Geburts- oder Heirats- oder Sterbeurkunde der Eltern
Heiratsurkunden und Unterlagen über die Auflösung früherer Ehen
Geburts- oder Heirats- oder Sterbeurkunden der Eltern des Ehegatten
(evtl. Staatsangehörigkeitsausweis des Ehegatten)
Geburtsurkunden der minderjährigen sowie unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder
Sorgerechtsbeschluss oder Vormundsbestallung
III.
Schulzeugnisse, Integrationsbescheinigung, Deutsch-Zertifikat
Ausbildungsnachweise, z. B. Urkunden über Berufsabschlüsse
Versicherungsnachweise der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung oder Nachweis sonstiger Altersvorsorge (z. B. Lebensversicherungsschein)
Nachweis der gegenwärtigen Erwerbstätigkeit und des Einkommens (Brutto), z. B.
Arbeitsvertrag
Gehaltsabrechnung
Gewerbeanmeldung
Gesellschaftervertrag
Handelsregisterauszug
Jahresabschluss
letzter Einkommenssteuerbescheid
Rentenbescheid
Nachweis der Erwerbstätigkeit und des Einkommens des Ehegatten
IV.
- Gebührenvorschuss (Staatsangehörigkeitsgebührenverordnung vom 28.03.1974 mit Änderungen vom 18.06.1975, BGBl. I S.809/S. 1436)
Nachweis über die Höhe der Miete
Sonstiges
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