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Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung

Geförderte betriebliche Ausbildungsplätze

Arbeitgeber können Zuschüsse erhalten für Ausbildungsplätze, die sie für folgende Personenkreise anbieten.

Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche - In der gegenwärtigen Ausbildungssituation finden vor allem benachteiligte Jugendliche kaum Ausbildungsplätze. Als Anreiz, diesen Personenkreis auszubilden, gewährt die Behörde für Schule und Berufsbildung aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg den Ausbildungsbetrieben Zuschüsse. Bei erfolgreicher Abschlussprüfung wird ein zusätzlicher Zuschuss gewährt.

Förderung von Ausbildungsverbünden - Mit Ausbildungsverbünden für Betriebe, die bisher nicht die Voraussetzungen für eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung (BBiG/HwO) erfüllen, wird eine Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Besonders erwünscht ist die Teilnahme kleiner und mittlerer Ausbildungsbetriebe unter ausländischer Leitung an Verbundmodellen.

Förderung für schwerbehinderte Auszubildende - Zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft werden gesetzliche Leistungen zur Förderung der Schaffung von neuen Ausbildungsplätzen und weitere Leistungen gewährt. Antragsberechtigt ist der jeweilige Arbeitgeber.

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