Justiz
Neustrukturierung Justizvollzug
Der Schutz der Bevölkerung vor Straftaten und die Resozialisierung der Täterinnen und Täter bedingen sich gegenseitig. Hierzu setzt ein moderner Justizvollzug angemessene und wirtschaftliche Strukturen voraus. Angebote der Resozialisierung im Vollzug und nach Haftentlassung müssen eng verzahnt werden. Die Beschäftigten müssen zeitgemäße und gesunde Arbeitsbedingungen haben.
Der Rückgang der Gefangenenzahlen von 3.100 im Jahr 2003 auf aktuell knapp 1.800 Gefangene muss seinen Niederschlag im Abbau von teuren Haftplätzen finden. Der Senat wird den Justizvollzug neu strukturieren, überzählige Haftplätze abbauen und den offenen Vollzug weiterentwickeln und stärken.
Bei der Neustrukturierung des Justizvollzuges wird eine Balance von vollzugsfachlichen Anforderungen und finanzieller Machbarkeit gewahrt. Alle denkbaren Standort‐ und Konzept‐Alternativen werden einbezogen und überprüft. Im Interesse der Beschäftigten und mit Blick auf die Haushaltsaufstellung wird die Behörde für Justiz und Gleichstellung unter Einbeziehung der Praxis zeitnah einen Umsetzungsvorschlag machen.
Resozialisierung
Resozialisierung ist der beste Opferschutz. In den Hamburger Justizvollzugsanstalten werden die Grundlagen für ein straffreies Leben nach der Haft gelegt das aber gefährdet ist, wenn nach Verbüßung der Haft Arbeit, Wohnung und oft auch ein notwendiger Ansprechpartner nicht zur Verfügung stehen. Vollzug und Wiedereingliederung müssen daher besser als bisher miteinander verzahnt werden. Auf Basis der Analyse und Empfehlungen der aus Vertreterinnen und Vertretern aller betroffenen Behörden, justiziellen und nichtstaatlichen Einrichtungen zusammengesetzten und wissenschaftlich begleiteten Fachkommission („Bericht der Fachkommission zur Resozialisierung“) wird dazu bis Ende 2011 ein Konzept vorgelegt.
Ausbau und konsequente Durchsetzung des Opferschutzes (einschließlich Zeugenschutz)
Opfer einer Straftat zu werden ‐ vor allem einer Gewalttat ‐ kann die Betroffenen über Jahre hinweg schwer belasten. Dem wirken wir entgegen. Die Rechte der Opfer und Zeugen müssen ausgebaut und konsequent durchgesetzt werden. Opferschutzorganisationen, die einen unverzichtbaren Beitrag zur Abmilderung der Folgen einer Straftat leisten, werden nach Kräften unterstützt.
Unseren besonderen Schutz brauchen diejenigen, die noch nicht selbst für sich sorgen können. Kinder stehen deshalb für uns auch bei der Gewalt‐ und Kriminalprävention an vorderster Stelle. Die Forensische Ambulanz für Sexualstraftäter im Universitätskrankenhaus Eppendorf hat ein Präventionsprogramm zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt entwickelt, in dem Männer mit pädophilen Neigungen vorbeugend behandelt werden können. Dieses Programm werden wir zum Schutz der Kinder in unserer Stadt finanzieren.
Der Senat wird den „Landesaktionsplan Gewalt gegen Frauen“ entwickeln und dabei das Hamburger Handlungskonzept zur Bekämpfung von Zwangsheiraten integrieren.
Die Hamburger Frauenhäuser sollen einen umfangreichen Qualitätsentwicklungsprozess erfahren.
Ziel sind einheitliche Qualitätsstandards in den Häusern bei konzeptioneller Weiterentwicklung in Kooperation mit anderen Beteiligten im Hilfesystem.
Unabhängigkeit des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit stärken
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Internet‐Zeitalter neuen Gefahren ausgesetzt. Skandale der Vergangenheit haben gezeigt, dass persönliche Daten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährdet sind. Um zu gewährleisten, dass datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden, bedarf es einer effektiven Kontrollstelle, die vor jeglicher Einflussnahme sicher ist. Die Stärkung der Unabhängigkeit des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist – auch über die bloße Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das nur die Überwachung des nicht‐öffentlichen Bereichs betrifft, hinaus – ein wichtiges Anliegen, um Hamburg für die künftigen Herausforderungen auf diesem Gebiet zu wappnen. Eine entsprechende Änderung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes wird der Senat deshalb zügig vorschlagen.
Arbeitsprogramm des Senats
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