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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Arbeitsschutz in Arbeitsstätten

Baustelle in Hamburg

(G23/ AS 23)

Ob in luftiger Höhe, auf dem Boden oder in Gebäuden: Arbeitgeber müssen dafür Sorge tragen, dass von ihren Arbeitsstätten keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu speziellen Arbeitsschutzregelungen für Arbeitsstätten.


Zigarettenrauch verbrauchte Glimmstengel

(Norbert Sauer AS2)

Nichtraucherschutz in Hamburger Betrieben
(bsg) Der Schutz vor dem Passivrauchen ist nicht nur in öffentlichen Gebäuden oder Gaststätten ein Thema. Auch private Unternehmen sind in der Pflicht: Seit Juli 2007 verlangt die Neuregelung des §5 der Arbeitsstättenverordnung wirksamere Maßnahmen gegen das Passivrauchen. Welche das sind und wie Betriebe sie umgesetzt haben erfahren Sie hier. mehr...


Andockstellen Importcontainer

(AS24)

Vor dem Entladen: Lüften von Containern
(bsg) Etwa jeder fünfte Container ist mit erhöhten Werten von Begasungsmitteln oder Restgasen belastet, die aus den transportierten Waren stammen. Diese Container müssen vor dem Betreten gelüftet werden. Das Lüften von Container vor dem Entladen erfordert in Lagerhallen mit Andockstationen oft zusätzlichen Aufwand, Platz und Rangierfahrten, aber es gibt Alternativen. mehr...

Antennenanlagen müssen Mindestanforderungen erfüllen
(bsg) Für Masten, Antennenträger und ähnliche Anlagen mit einer Höhe bis zu 10 m ist seit dem Jahre 2005 keine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde mehr erforderlich. Das Amt für Arbeitsschutz hat die Mindestanforderungen an Antennenanlagen zusammengefasst. mehr...

Baurechtliche Anforderungen an Friseurbetriebe
Das Amt für Arbeitsschutz hat die Mindestanforderungen für die Einrichtung von Friseurbetrieben nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regel für Gefahrstoffe "Friseurhandwerk" (TRGS 530) zu einem Informationsblatt "Einrichtung eines Friseurbetriebes" (M 47) zusammengefasst. mehr....

 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV); Internetseite des Bundesministeriums der Justiz

Kontaktmöglichkeit
Amt für Arbeitsschutz Arbeitsschutztelefon Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-2112 040 4273-10098 arbeitnehmerschutz@bgv.hamburg.de

Weitere Informationen

 

Arbeitsschutz / © Ramona Heim - Fotolia.de

Arbeitsschutz

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