Beratung Das Arbeitsschutztelefon
Der "heiße Draht" für Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist das Arbeitsschutztelefon.
Amt für Arbeitsschutz - Beratung bei Fragen zum Arbeitsschutz: Das Arbeitsschutztelefon
Unter der Telefonnummer 040 / 428 37- 2112 haben Sie, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmensleitung, Personalvertretungen, Mitglieder von Innungen, Kammern sowie Bürgerinnen und Bürger, die Möglichkeit, sich über Fragen des Arbeitsschutzes beraten zu lassen. Das Arbeitsschutztelefon kann Ihre erste "Beschwerdeadresse" sein.
Wir beraten zu folgenden Themen:
(Nutzen Sie gerne auch unsere themenbezogenen FAQ-Listen, die Ihnen Ihr Anliegen möglicherweise schon beantworten können.)
- Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (beispielsweise bei Asbest)
FAQ-Liste: Allgemeine Informationen zum Umgang mit Asbest
FAQ-Liste: Informationen für Betriebe zum Umgang mit Asbest - Arbeitsmedizinische Fragestellungen und Berufskrankheiten
- Arbeitszeitregelungen
FAQ-Liste: Antworten auf häufige Fragen zum Arbeitszeitrecht - Betriebliche Gesundheitsförderung
- Gefahrstoffe (Umgang und Inverkehrbringen)
- Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
- Gestaltung der Arbeitsstätten
- Kinder- und Jugendarbeitsschutz
FAQ-Liste: Kinder- und Jugendarbeitsschutz - Schutz von werdenden Müttern einschließlich Kündigungsschutz
FAQ-Liste: Antworten auf häufige Fragen zum Mutterschutz in Hamburg - Sicherheitstechnische Gestaltung und sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln und technischen Anlagen
- Sprengstoffrecht
- Strahlenschutz
FAQ-Liste: Antworten auf häufige Fragen zum Strahlenschutz in Hamburg - Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
Für Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen wenden Sie sich bitte an das für Ihren Betriebssitz zuständige Bezirksamt. Für Betriebe, die ihren Sitz außerhalb Hamburgs haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Arbeitsschutzbehörde. Für Arbeitsunfälle auf Baustellen wenden Sie sich bitte an das Bauarbeiterschutztelefon des Amtes für Bauordnung und Hochbau unter 040 42840 - 3328 |
Wir bearbeiten Ihr Anliegen in Rahmen unserer Zuständigkeit zeitnah und wahren auf Wunsch Anonymität.
Bei Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts können Sie sich an folgende Institutionen wenden:
Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA), das Arbeitsgericht, die Kammern und die Gewerkschaften.
Sie erreichen uns:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: | 10 bis 13 Uhr |
Donnerstag: | 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Sie erreichen uns zusätzlich per E-Mail: arbeitnehmerschutz@bgv.hamburg.de
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