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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Mutterschutz

Die Aufgaben:
Auskunft und Beratung zu Fragen des Mutterschutzes und zum
Kündigungsverbot im Mutterschutz und in der Elternzeit.

Projekte im Rahmen des Hamburger Aufsichtskonzepts:

Das Team:
Susanne Kröhnert
Tel.:040/ 42837-3145
E-Mail: susanne.kroehnert@bgv.hamburg.de

Olaf Jensen
Tel.:040/ 42837-2650
E-Mail: olaf.jensen@bgv.hamburg.de

Patricia Siminski
Tel.:040/ 42837-3246
E-Mail: patricia.siminski@bgv.hamburg.de 

Speziell zum Kündigungsverbot im Mutterschutz und in der Elternzeit
Stephanie Spirgatis
Tel.:040/ 42837-3149
E-Mail: kuendigungsschutz@bgv.hamburg.de

Behörden anderer Bundesländer

Zuständigkeit:  Das Amt für Arbeitsschutz ist für alle Betriebe oder Einrichtungen zuständig, die ihren Sitz in Hamburg haben. Betriebe, die außerhalb Hamburgs ansässig sind, wenden sich an das für sie örtlich zuständige Aufsichtsamt, es sei denn, die Arbeitnehmerin wird in einer Hamburger Filiale, Niederlassung, Zweigstelle o.ä. beschäftigt. Für die Durchsetzung von Leistungen (Mutterschaftsgeld, Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten) ist das Amt für Arbeitsschutz nicht zuständig. Diese - privatrechtlichen - Ansprüche müssen die betroffenen Frauen selbst gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der gesetzlichen Krankenkasse durchsetzen.   

Kontaktmöglichkeit
Amt für Arbeitsschutz Arbeitsschutztelefon Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-2112 040 4273-10098 arbeitnehmerschutz@bgv.hamburg.de