Amt für Arbeitsschutz
Die Abteilung Arbeitnehmerschutz mit ihren branchenspezifischen Fachbereichen ist Ansprechpartner für jedermann zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Hamburger Betrieben. Der Beratungs- und Überwachungsauftrag umfasst die innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation, betriebliche Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz, einschließlich der betrieblichen Gesundheitsförderung, Beurteilung psychischer Belastungen, die Gestaltung von Arbeitsstätten, sicherheitstechnische Gestaltung von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen, Umgang mit Gefahrstoffen, einschließlich Sprengstoff und biologischen Arbeitsstoffen, den Strahlenschutz, den Arbeitsschutz in der Gentechnik, den besonderen Arbeitsschutz von werdenden Müttern, Kindern sowie Jugendlichen , Heimarbeitern sowie die Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Seemannsgesetz.
Eine Themenauswahl finden Sie hier:
Wie finden Sie sich bei uns zurecht?
Mündliche Anfragen können auch anonym an das Arbeitsschutztelefon gerichtet werden.
Fragen zur Arbeitsplatzmesstechnik und zur Gefahrstoffanalytik beantwortet der Fachbereich Arbeitsplatzbeurteilungen des Amtes für Arbeitsschutz.

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