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Hamburg unterzeichnet "Düsseldorfer-Erklärung"

den „Internationalen Kodex für professionelles und ethisches Verhalten in der Arbeitsinspektion“

Die Internationale Vereinigung  für Arbeitsinspektion (International Association of Labour Inspection – IALI) hat eine Leitlinie beschlossen, die Prinzipien und ein umfassendes Verständnis von Professionalität der Arbeitsinspektion erläutern und fördern soll.

Düsseldorfer Erklärung: Internationaler Kodex für professionelles und ethisches Verhalten in der Arbeitsinspektion Düsseldorfer Erklärung

(BGV V13)

Die Leitlinie stellt eine Grundlage für glaubwürdige, ethisch und fachlich konsistente Verhaltensweisen der Arbeitsschutzbehörden sowie ihrer Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter dar. Sie zielt darauf ab, praktische Kriterien zu beschreiben um

angemessene Verhaltensweisen zu definieren,

hohe Standards in der Berufspraxis zu fördern,

Maßstäbe zur Selbstbewertung zu erarbeiten,

• einen Rahmen für dienstliches und privates Verhalten und entsprechende Verantwortlichkeiten zu schaffen,

eine Grundlage für berufliche Identität bereitzustellen,

eine Plattform zu bieten, um die Wirksamkeit der Arbeitsinspektion bei der Schaffung sicherer, gesunder und menschenwürdiger Arbeitsstandards zu verbessern und

Möglichkeiten zu erkennen, die die Entwicklung und Anerkennung des Berufsstandes fördern und stärken.

Mit ihrer Unterschrift unter dieses Dokument hat Frau Staatsrätin Elke Badde zum Ausdruck gebracht, diese Prinzipien für die Arbeitsschutzverwaltung in Hamburg fachpolitisch zu unterstützen. Die Erklärung wurde auf der Düsseldorfer Messe „Arbeitsschutz + Arbeitsmedizin (A+A) 2011 im Rahmen der sogenannten „Düsseldorfer Erklärung“ dem Vorsitzenden des Verbands der deutschen Gewerbeaufsichtsbeamten (VDGAB) übergeben. Die Arbeitsschutzbehörde in Hamburg – so Rainer Hellbach vom Amt für Arbeitsschutz – hat die Prinzipien des Kodex bereits in sein Qualitätsmanagementsystem übernommen.

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