Hamburg unterzeichnet "Düsseldorfer-Erklärung"
den „Internationalen Kodex für professionelles und ethisches Verhalten in der Arbeitsinspektion“
Düsseldorfer Erklärung
(BGV V13)
• angemessene Verhaltensweisen zu definieren,
• hohe Standards in der Berufspraxis zu fördern,
• Maßstäbe zur Selbstbewertung zu erarbeiten,
• einen Rahmen für dienstliches und privates Verhalten und entsprechende Verantwortlichkeiten zu schaffen,
• eine Grundlage für berufliche Identität bereitzustellen,
• eine Plattform zu bieten, um die Wirksamkeit der Arbeitsinspektion bei der Schaffung sicherer, gesunder und menschenwürdiger Arbeitsstandards zu verbessern und
• Möglichkeiten zu erkennen, die die Entwicklung und Anerkennung des Berufsstandes fördern und stärken.
Mit ihrer Unterschrift unter dieses Dokument hat Frau Staatsrätin Elke Badde zum Ausdruck gebracht, diese Prinzipien für die Arbeitsschutzverwaltung in Hamburg fachpolitisch zu unterstützen. Die Erklärung wurde auf der Düsseldorfer Messe „Arbeitsschutz + Arbeitsmedizin (A+A) 2011 im Rahmen der sogenannten „Düsseldorfer Erklärung“ dem Vorsitzenden des Verbands der deutschen Gewerbeaufsichtsbeamten (VDGAB) übergeben. Die Arbeitsschutzbehörde in Hamburg – so Rainer Hellbach vom Amt für Arbeitsschutz – hat die Prinzipien des Kodex bereits in sein Qualitätsmanagementsystem übernommen.

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