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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Die ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg

Die Partner wollen die Sicherheit und Gesundheit in Unternehmen oder einer ganzen Branche fördern und die Wettbewerbsfähigkeit und den Wirtschaftsstandort Hamburg stärken. Die ArbeitsschutzPartnerschaft unterstützt vorrangig Projekte in kleinen und mittleren Betrieben.

Titelblatt Flyer ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg (Stand: 12.2010) Auszug aus Banner der ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg

(kwh-design/K. Herrmann)

Die für den Arbeitsschutz in Hamburg verantwortliche Behörde, die Vereinigung der Unternehmendverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein, der Industrieverband Hamburg, die Handwerk- und Handelskammer Hamburg, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und der Deutsche Gewerkschaftsbund Hamburg haben am 20. April 2005 die Vereinbarung zu einer ArbeitsschutzPartnerschaft unterzeichnet.

Die ArbeitsschutzPartnerschaft verfolgt das Ziel, eine neue Qualität der Zusammenarbeit von Behörden, Wirtschaft, Verbänden und Sozialpartnern in Hamburgnachhaltig zu realisieren.Die Vereinbarungspartner wollen Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit durch gemeinsam getragene Aktivitäten zu fördern.Sie bringen dazu ihre Kompetenzen für die Entwicklung passgenauer betrieblicher Lösungen ein. Der Arbeitsschutz soll durch moderne, entbürokratisierte und dienstleistungsorientierte Aufsichtsmethoden, problem- und branchenbezogene Kooperationen und eine verstärkte Eigenverantwortung von Arbeitgebern und Beschäftigten effizienter gestaltet werden.

Der ArbeitsschutzPartnerschaft liegt ein gemeinsames Verständnis eines modernen Arbeitsschutzes zu Grunde: Die Interessen der Wirtschaft und der Gesundheitspolitik, der Arbeitgeber und Beschäftigten nach wettbewerbsfähigen Betrieben und menschengerechten , gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen sollen miteinander verknüpft werden. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Partner streben an, alle Möglichkeiten zu nutzen, um das Ziel "Gesundheit und Sicherheit im Betrieb" zu erreichen.

Die Partner sind der festen Überzeugung, dass sichere und gesunde Arbeitsplätze im Interesse der Beschäftigten liegen, aber ebenso eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt und den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Hamburg sind: Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sind vom wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen nicht zu trennen.

Auf der Plattform der gemeinsamen Interessen und Ziele wollen die Kooprationspartner die ArbeitsschutzPartnerschaft durch konkrete Vorhaben für die Zukunft mit Leben füllen. Die ArbeitsschutzPartnerschaft kann dabei bereits auf ein modernes Arbeitsschutzkonzept der Aufsichtsbehörde, eine gewachsene Eigenverantwortung der Wirtschaft, auf einzelne Kooperationsbeziehungen und Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Verbänden aufbauen.

Die Projekte werden auf der Basis der Ziele der ArbeitsschutzPartnerschaft durchgeführt. Wesentliches Merkmal ist dabei, dass jeweils verschiedene Partner für die Durchführung verantwortlich sind und Unternehmen wie Verbände gleichermaßen in die Ergebnisverantwortung bzw. den Ergolg eingebunden werden.

Durch die beteiligten Partner sollen, auch im Rahmen einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit, die Ergebnisse in der jeweiligen Branche verbreitet werden, damit alle Betriebe von den lösungen profitieren können. Es ist das Ziel, gemeinsam mit den beteiligten Partnern Aufklärung zu betreiben, Problembewusstsein bei den Arbeitgebern und Beschäftigten der Branche zu erzeugen und die Umsetzung von Maßnahmen des Arbeits- und gesundheitsschutzes zu fördern.

Die ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg hat sich in den vergangenen fünf Jahren für alle Beteiligten bewährt und wird fortgesetzt werden.

Beim Senatsempfang am 6. Mai 2010 wurde die Verlängerung der Vereinbarung um weitere fünf Jahre von den Bündnispartnern unterzeichnet.

Im Rahmen des Senatsempfangs wurden die Aurubis AG, die neue Leben Lebensversicherung AG und die Paul Tax Zahntechnik GmbH & Co. KG für ihren vorbildlichen Arbeitsschutz ausgezeichnet.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Angelika Braun Ministerial- und Rechtsangelegenheiten Raum 2.94 Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-3544 040 4273-10102 angelika.braun@bgv.hamburg.de