Das Arbeitsschutztelefon
Der "heiße Draht" für Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist das Arbeitsschutztelefon.
(© Bernd Boscolo / www.pixelio.de)
Wir beraten zu folgenden Themen:
- Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (beispielsweise bei Asbest)
- Arbeitsmedizinische Fragestellungen und Berufskrankheiten
- Arbeitszeitregelungen
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Gefahrstoffe (Umgang und Inverkehrbringen)
- Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
- Gestaltung der Arbeitsstätten
- Kinder- und Jugendarbeitsschutz
- Schutz von werdenden Müttern einschließlich Kündigungsschutz
- Sicherheitstechnische Gestaltung und sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln und technischen Anlagen
- Sprengstoffrecht
- Strahlenschutz
- Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
Gemäß unseren Zuständigkeiten bearbeiten wir Ihr Anliegen zeitnah. Wenn Sie es wünschen, wahren wir Anonymität.
Sie erreichen uns:
Montag - Donnerstag: 8:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 bis 14:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeit zeichnet ein Anrufbeantworter Ihren Anruf auf. Wir rufen gern zurück. Sie erreichen uns zusätzlich per E-Mail: arbeitsschutztelefon@bgv.hamburg.de.
Über unsere Aufgabenfelder und Ansprechpersonen finden Sie weitere Hinweise auf der Internetseite unserer Abteilung. Zu zahlreichen Themen geben wir Broschüren und Merkblätter heraus, die Sie unter Publikationen herunterladen können.
Für Fragen können Sie auch das bundesweite Arbeitsschutz-Kompetenznetz "KomNet" nutzen:
www.hamburg.de/komnet.
Eine Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts findet weder telefonisch, noch online statt. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA), an das Arbeitsgericht, an die Kammern oder an die Gewerkschaften.
Kontaktmöglichkeit
Weitere Informationen
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Informationen rund um die Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz: Angebote für Firmen, Mütter, Jugendliche und andere Zielgruppen. »

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