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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Das Arbeitsschutztelefon

Der "heiße Draht" für Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist das Arbeitsschutztelefon.

© Bernd Boscolo / www.pixelio.de

(© Bernd Boscolo / www.pixelio.de)

Unter der Telefonnummer 040 / 428 37- 2112 haben Sie, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmensleitung, Personalvertretungen, Mitglieder von Innungen, Kammern sowie Bürgerinnen und Bürger, die Möglichkeit, sich über Fragen des Arbeitsschutzes beraten zu lassen. Das Arbeitsschutztelefon kann Ihre erste "Beschwerdeadresse" sein. Es dient ebenfalls als erste Anlaufstelle, wenn Sie uns Arbeitsunfälle melden.

Wir beraten zu folgenden Themen:

  • Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
  • Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (beispielsweise bei Asbest)
  • Arbeitsmedizinische Fragestellungen und Berufskrankheiten
  • Arbeitszeitregelungen
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Gefahrstoffe (Umgang und Inverkehrbringen)
  • Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
  • Gestaltung der Arbeitsstätten
  • Kinder- und Jugendarbeitsschutz
  • Schutz von werdenden Müttern einschließlich Kündigungsschutz
  • Sicherheitstechnische Gestaltung und sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln und technischen Anlagen
  • Sprengstoffrecht
  • Strahlenschutz
  • Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen

Gemäß unseren Zuständigkeiten bearbeiten wir Ihr Anliegen zeitnah. Wenn Sie es wünschen, wahren wir Anonymität.

Sie erreichen uns:

Montag - Donnerstag: 8:30 bis 16:00 Uhr

Freitag:                          8:30 bis 14:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeit zeichnet ein Anrufbeantworter Ihren Anruf auf. Wir rufen gern zurück. Sie erreichen uns zusätzlich per E-Mail: arbeitsschutztelefon@bgv.hamburg.de.

Über unsere Aufgabenfelder und Ansprechpersonen finden Sie weitere Hinweise auf der Internetseite unserer Abteilung. Zu zahlreichen Themen geben wir Broschüren und Merkblätter heraus, die Sie unter Publikationen herunterladen können.

Für Fragen können Sie auch das bundesweite Arbeitsschutz-Kompetenznetz "KomNet" nutzen:
www.hamburg.de/komnet.

Eine Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts findet weder telefonisch, noch online statt. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA), an das Arbeitsgericht, an die Kammern oder an die Gewerkschaften.

Kontaktmöglichkeit
Amt für Arbeitsschutz Arbeitsschutztelefon Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-2112 040 4273-10098 arbeitnehmerschutz@bgv.hamburg.de

Weitere Informationen

 

Arbeitsschutz / © Ramona Heim - Fotolia.de

Arbeitsschutz

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