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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Wie arbeitet der Integrationsbeirat?

Der Integrationsbeirat trifft sich viermal jährlich im Plenum. Darüber hinaus werden bei Bedarf Arbeitsgruppen eingerichtet, zum Beispiel zur aktiven Beteiligung des Beirats am neuen Integrationskonzept des Senats.

 

Konstituierende Sitzung des Integrationsbeirates am 18. Januar 2012
Sitzung des Integrationsbeirates (Bild: Mauricio Bustamante)

Themensprecherinnen und Themensprecher vertreten den Beirat nach außen.  Hierdurch erhält das Gremium eine größere Autonomie als in der Vergangenheit.

Beschlüsse und Empfehlungen des Gremiums erhalten mehr  Gewicht:  Die jeweils zuständigen Behörden verpflichten sich nunmehr, Beschlüsse und Empfehlungen des Integrationsbeirats zu prüfen und den Integrationsbeirat vom Ergebnis zu informieren.

Der Hamburgischen Bürgerschaft wird zur Mitte und zum Ende der Legislaturperiode über die Arbeit des Integrationsbeirats berichtet.