Pharmaziewesen
(BSG)
Der Bereich Pharmaziewesen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) überwacht für Sie das Herstellen und Handeln mit Arzneimitteln bei Betrieben der Pharma-Branche, bei Händlern und natürlich auch in Apotheken. Wir achten außerdem auf die ordnungsgemäße Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln, den Spenderschutz nach dem Transfusionsgesetz, die sichere Herstellung von Gewebezubereitungen und beraten die unserer Überwachung unterliegenden Einrichtungen in arzneimittelrechtlichen Fragen. Daraus ergeben sich verschiedene Arbeitsschwerpunkte des Bereichs Pharmaziewesen, die in diesem Internetauftritt einzeln vorgestellt werden:
- Apotheken
- Arzneimittelhersteller und pharmazeutische Unternehmer
- Einfuhrerlaubnis
- Arzneimittelgroßhandel
- Arzneimittelherstellung durch Ärzte/Heilpraktiker
- Gewebe
- Blut
- Klinische Prüfungen
- Wirkstoffhandel
Kontaktmöglichkeit:
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Amt für Verbraucherschutz
Abteilung Patientenschutz und Sicherheit in der Medizin
Pharmaziewesen
Billstraße 80, 20539 Hamburg
Kontaktmöglichkeiten der einzelnen Sachgebiete entnehmen Sie bitte den Merkblättern.
Arzneimittelhersteller und pharmazeutische Unternehmer
Die Überwachung von Arzneimittel- und Wirkstoffherstellern sowie pharmazeutischen Unternehmern dient der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit von Anfang an. »
Einfuhrerlaubnis
Wer Arzneimittel oder bestimmte Wirkstoffe nach Deutschland aus Nicht-EU-Ländern importieren will und seinen Firmensitz in Hamburg hat, benötigt dafür eine Erlaubnis unserer Behörde. »
Arzneimittelgroßhandel
Mit Inkrafttreten des 12. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) zum 06.08.2004 ist der Großhandel mit Arzneimitteln durch Einführung des § 52a in das AMG erlaubnispflichtig geworden. »
Arzneimittelherstellung durch Ärzte und andere zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen
Bisher konnten Ärzte und andere zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen Arzneimittel herstellen und persönlich anwenden, soweit dies unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung erfolgte. »
Blut
Blutprodukte sind nach den gesetzlichen Definitionen Arzneimittel. Hierzu zählen die Blutkonserven, die in Blutspendediensten und Transfusionsmedizinischen Instituten gewonnen und verarbeitet werden wie auch Spezialpräparate, die in Krankenhäusern, Arztpraxen oder anderen Einrichtungen zubereitet werden. »
Klinische Prüfungen
Die klinische Prüfung eines Arzneimittels ist eine am Menschen durchgeführte Untersuchung, die dazu bestimmt ist, klinische oder pharmakologische Wirkungen von Arzneimitteln zu erforschen oder nachzuweisen oder Nebenwirkungen festzustellen (§ 4 Absatz 23 Arzneimittelgesetz). »


