Pharmaziewesen

 

Pharmazie

(BSG)

Arzneimittelüberwachung

Der Bereich Pharmaziewesen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) überwacht für Sie das Herstellen und Handeln mit Arzneimitteln bei Betrieben der Pharma-Branche, bei Händlern und natürlich auch in Apotheken. Wir achten außerdem auf die ordnungsgemäße Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln, den Spenderschutz nach dem Transfusionsgesetz, die sichere Herstellung von Gewebezubereitungen und beraten die unserer Überwachung unterliegenden Einrichtungen in arzneimittelrechtlichen Fragen. Daraus ergeben sich verschiedene Arbeitsschwerpunkte des Bereichs Pharmaziewesen, die in diesem Internetauftritt einzeln vorgestellt werden:

Kontaktmöglichkeit:
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Amt für Verbraucherschutz
Abteilung Patientenschutz und Sicherheit in der Medizin
Pharmaziewesen
Billstraße 80, 20539 Hamburg

Kontaktmöglichkeiten der einzelnen Sachgebiete entnehmen Sie bitte den Merkblättern.

Apotheken-Rezeptur

Apotheken

Die Apotheke als letzte Kontrollinstanz vor der Abgabe von Arzneimitteln an den Verbraucher erfüllt eine wichtige Aufgabe für den Verbraucherschutz und die Arzneimittelsicherheit. »

Arzneimittelherstellung früher

Arzneimittelhersteller und pharmazeutische Unternehmer

Die Überwachung von Arzneimittel- und Wirkstoffherstellern sowie pharmazeutischen Unternehmern dient der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit von Anfang an. »

Zwei Containerschiffe im Hamburger Hafen

Einfuhrerlaubnis

Wer Arzneimittel oder bestimmte Wirkstoffe nach Deutschland aus Nicht-EU-Ländern importieren will und seinen Firmensitz in Hamburg hat, benötigt dafür eine Erlaubnis unserer Behörde. »

Diverse Tablettenblister

Arzneimittelgroßhandel

Mit Inkrafttreten des 12. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) zum 06.08.2004 ist der Großhandel mit Arzneimitteln durch Einführung des § 52a in das AMG erlaubnispflichtig geworden. »

Spagyrische Mischung Paul-Georg Meister/pixelio.de

Arzneimittelherstellung durch Ärzte und andere zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen

Bisher konnten Ärzte und andere zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen Arzneimittel herstellen und persönlich anwenden, soweit dies unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung erfolgte. »

Gewebeentnahme

Gewebe

Am 1. August 2007 ist das Gewebegesetz (BGBl. I S. 1574) in Kraft getreten und hatte u. a. umfangreiche Änderungen im Transplantationsgesetz und im Arzneimittelgesetz zur Folge. »

Medizin

Blut

Blutprodukte sind nach den gesetzlichen Definitionen Arzneimittel. Hierzu zählen die Blutkonserven, die in Blutspendediensten und Transfusionsmedizinischen Instituten gewonnen und verarbeitet werden wie auch Spezialpräparate, die in Krankenhäusern, Arztpraxen oder anderen Einrichtungen zubereitet werden. »

Foto diverser Tabletten (Quelle: Pixelquelle.de)

Klinische Prüfungen

Die klinische Prüfung eines Arzneimittels ist eine am Menschen durchgeführte Untersuchung, die dazu bestimmt ist, klinische oder pharmakologische Wirkungen von Arzneimitteln zu erforschen oder nachzuweisen oder Nebenwirkungen festzustellen (§ 4 Absatz 23 Arzneimittelgesetz). »

Hochregallager (Foto: Pixelio.de)

Wirkstoffhandel

Mit Inkrafttreten der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung ist auch der Handel mit Arzneimittel-Wirkstoffen anzeigepflichtig geworden und unterliegt der Überwachung durch den Bereich Pharmaziewesen der BGV. »