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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Das Hamburger Aufsichtskonzept ABS

- Aufsicht, Beratung, Systemkontrolle -

Eckpunkte des "Hamburger Aufsichtskonzepts ABS"
Der Strukturwandel in der Arbeitswelt, die veränderten Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen erfordern auch für die Aufsichtsbehörden neue Schwerpunktsetzungen. Die Hamburger Antwort darauf ist das Aufsichtskonzept ABS. ABS steht für Aufsicht, Beratung und Systemkontrolle, drei Verfahren, die zielgerichtet für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben eingesetzt werden. Der Arbeitsschutzbehörde werden in diesem Prozess verstärkt Aufgaben als Initiator, Moderator und Koordinator zugewiesen. Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung der Betriebe gestärkt.

Die zentralen Punkte des Konzepts sind:

  • Gefährdungsbezogene Einteilung der Hamburger Betriebe für die Aufsicht,
  • Systemkontrolle,
  • branchenbezogene Kooperationsprojekte,
  • Beratung.

Gefährdungsbezogene Einteilung der Hamburger Betriebe für die Aufsicht
Das Amt für Arbeitsschutz kann keine lückenlose Aufsicht in allen ca. 120.000 Hamburger Betrieben durchführen. Damit die Auswahl der zu besichtigenden Betriebe nicht nach dem "Gießkannenprinzip" erfolgt, muss eine an Gefährdungspotenzialen orientierte Aufgabenwahrnehmung sichergestellt werden. Dazu wurden die Hamburger Betriebe in drei Gefährdungskategorien eingeteilt. Diese Einteilung richtet sich nach

Arbeitsschutz-anerkennungen:

den vorhandenen Gefährdungen (zum Beispiel durch Umgang mit Gefahrstoffen oder Maschinen) und der Größe der Betriebe. Die Betriebe mit dem höchsten Gefährdungspotenzial werden in bestimmten vorgegebenen Zeitabständen vom Amt für Arbeitsschutz besichtigt. Die Betriebe der mittleren Gefährdungskategorie (meist Handwerksbetriebe) werden überwiegend im Rahmen von Projekten aufgesucht, Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial nur bei Vorgängen wie Beschwerden oder Unfällen.

Systemkontrolle

Mit der Systemkontrolle wird geprüft, wie der Arbeitsschutz in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation eingebunden ist. Gibt es ein betriebliches  Arbeitsschutzmanagementsystem überprüfen wir es. In einer Systemkontrollliste wird auch festgehalten, ob die gesetzlichen Vorschriften im Betrieb eingehalten werden. Betriebe, bei denen eine Systemüberwachung durchgeführt wurde, werden einer von 3 Gruppen zugeordnet. Mit der Gruppenzuordnung werden gleichzeitig unterschiedliche Besichtigungsintervalle (1-3 Jahre) festgelegt:

  • Gruppe I: Betriebe mit einem vorbildlichen Arbeitsschutzsystem.
  • Gruppe II: Betriebe, die die Arbeitsschutzvorschriften in jeder Hinsicht erfüllen.
  • Gruppe III: Betriebe, die nicht alle Arbeitsschutzvorschriften erfüllen.

Betriebe der Gruppe I können eine "Arbeitsschutzanerkennung" erhalten, wenn sie

  • in der Unternehmenspolitik Arbeits- und Gesundheitsschutz als Unternehmensziel formulieren und konkrete Ziele dazu haben,
  • ein unterdurchschnittliches Unfallgeschehen haben sowie nicht meldepflichtige Unfälle erfassen und bewerten,
  • Regelungen zur systematischen Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Sinne der menschengerechten Gestaltung der Arbeit haben, zum Beispiel durch eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen oder die Einführung betrieblicher Gesundheitsförderung.

Arbeitsschutzanerkennung Arbeitsschutzanerkennung
Der Einstieg in die systematische Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist gar nicht so schwer: Fast jeder gut geführte Betrieb hat bereits einzelne Maßnahmen und Prozesse zur menschengerechte Gestaltung der Arbeit durchgeführt oder eingeleitet. Es gilt, diese in einen kontinuierlichen und systematischen Prozess einzubinden und alle wesentlichen Akteure im Betrieb zu beteiligen

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten abgewandelte Kriterien, die auf die besonderen Belange  und Möglichkeiten der KMU Rücksicht nehmen. Die "Arbeitsschutzanerkennung" ist keine Zertifizierung sondern die Anerkennung der Leistungen eines Betriebes auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Das Amt für Arbeitsschutz hat in den vergangenen 6 Jahren etwa 2900 Betriebe aller Größenordnungen einer Systemkontrolle unterzogen. Davon haben bis Juli 2009
216 Betriebe die inzwischen sehr begehrte Urkunde erhalten. 72 Prozent der überprüften Betriebe entsprachen im Wesentlichen den gesetzlichen Vorgaben. Bei etwa 22 Prozent der Betriebe sind Nachbesserungen erforderlich.

Branchenbezogene Kooperationsprojekte
Um insbesondere Kleinbetriebe verstärkt betreuen zu können, wurde das Modell der überbetrieblichen Aufsicht in Form von branchenorientierten Projekten entwickelt. Neben den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sind auch die Berufsgenossenschaften in diese Branchenprojekte eingebunden.

Im Rahmen der Projekte werden stichprobenartig Betriebe einer Branche besichtigt, Probleme analysiert, bewertet und Maßnahmen zur Problemlösung erarbeitet. Durch die Kooperationspartner und durch Öffentlichkeitsarbeit werden die Projektergebnisse verbreitet, damit alle Betriebe von den Ergebnissen profitieren können. Projektthemen waren zum Beispiel Gefährdungsbeurteilung in Schrotthandelsbetrieben, Arbeitszeitgestaltung auf Baustellen, der Umgang mit begasten Importcontainern oder psychische Belastungen in kunststoffverarbeitenden Betrieben.

Beratung
Seit Erlass des Arbeitsschutzgesetzes von 1996 haben Betriebe einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung durch die Arbeitsschutzbehörde. Die Beratung erfolgt im Rahmen von Betriebsbesichtigungen, in Branchenprojekten und durch Vorbesprechungen bei der Planung von neuen Anlagen oder Betriebsteilen. Das Amt für Arbeitsschutz hat im Rahmen dieser Beratungsverpflichtung große Anstrengungen zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unternommen sowie die Herausgabe von Informationsmaterialien verstärkt.

ArbeitsschutzPartnerschaft
Das "Hamburger Aufsichtskonzept ABS - Aufsicht, Beratung, Systemkontrolle" wird den sich ändernden Rahmenbedingungen kontinuierlich angepasst. Große Betriebe mit guten strukturellen Voraussetzungen für ein funktionierendes Arbeitsschutzmanagement sollen durch die Systemkontrolle angeregt werden, systematisch präventiven Gesundheitsschutz zu betreiben. Je mehr Unternehmen zu "selbstfunktionierenden " Systemen werden, desto mehr Kapazität bleibt der Aufsichtsbehörde für die - von vielen Seiten geforderte - Betreuung kleiner und mittlerer Unternehmen.

Die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit (heute: Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz) hat sich gemeinsam mit den Kammern, den Spitzenverbänden der Hamburger Wirtschaft und den Gewerkschaften darauf verständigt, den Gesundheitsschutz an Hamburger Arbeitsplätzen zu verbessern. Die Partner unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung, die mit konkreten betriebs- und branchenbezogenen Aktivitäten umgesetzt werden soll. Die ArbeitsschutzPartnerschaft wird insbesondere den Betrieben und ihren Arbeitnehmern Vorteile bringen und gleichzeitig zur Stärkung des Wirtschaftstandorts Hamburg beitragen.

Kontaktmöglichkeit
Amt für Arbeitsschutz Arbeitsschutztelefon Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-2112 040 4273-10098 arbeitnehmerschutz@bgv.hamburg.de