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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Der Planungsprozess Mitte Altona

Überblick Planungsprozess

An die vorbereitenden Untersuchungen und den städtebaulichen Wettbewerb schließen sich eine Vielzahl an weiteren städtebaulichen Verfahren an und sorgen dafür, dass die Planungen für Mitte Altona Form annehmen.

Mitte Altona Logo Vorbereitende Untersuchungen
Ende 2007 hat der Hamburger Senat für Mitte Altona die Einleitung des Verfahrens der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.
mehr zu den vorbereitenden Untersuchungen Mitte Altona

Mitte Altona Logo Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb
Zusammen mit den Grundeigentümern hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt im Sommer 2010 für zwei Teilflächen des Gebiets der vorbereitenden Untersuchungen einen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb ausgelobt.
mehr zum städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb Mitte Altona

Mitte Altona Logo Masterplan
Im Jahr 2011 wurde der Siegerentwurf des Wettbewerbs zu einem Masterplan weiterentwickelt. Im Januar 2012 hat die Bezirksversammlung Altona dem Masterplan grundsätzlich zugestimmt und zu einigen Punkten inhaltlich Stellung genommen. Wenn auch Senat und Bürgerschaft über den Masterplan entschieden haben, dient er als Grundlage beziehungsweise als Richtschnur für die weiteren Planungen.
mehr zum Planungsstand des Masterplans Mitte Altona

Mitte Altona Logo Bebauungsplanverfahren und Funktionsplanung
Im Jahr 2012 soll die förmliche Einrichtung des Vorbehaltsgebiets beschlossen werden: Bisher lag die Zuständigkeit für die Bebauungsplanung und die Bauaufsicht beim Bezirk Altona. Da die Planung von Mitte Altona als Stadtplanungsprozess in ihrer Dimension ein Projekt von gesamtstädtischer Bedeutung ist, sollen diese Zuständigkeiten vollständig dem Senat übertragen werden. Hierzu muss ein Vorbehaltsgebiet nach § 7 Bauleitplanfeststellungsgesetz eingerichtet werden. Der Senat hat die Einrichtung des Vorbehaltsgebietes um ein sogenanntes „kooperatives Verfahren“ ergänzt. So soll eine enge und intensive Einbindung des Bezirks Altona in alle Planungs- und Genehmigungsverfahren sichergestellt und die lokalen Belange optimal berücksichtigt werden.

Nach dem Beschluss des Masterplans durch die Bürgerschaft wird die Planung konkretisiert: Es kommt zur förmlichen Einleitung des Bebauungsplanverfahrens. In diesem Rahmen wird auch der sogenannte Funktionsplan erarbeitet, der die planerische Grundlage mit detaillierten Aussagen zu Städtebau, Freiraum, Verkehr, Umweltthemen usw. darstellt.

Soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, so ist hierzu ein Aufstellungsbeschluss des Senats erforderlich, der ortsüblich bekannt gemacht wird. Hierfür sind auch verschiedene Gutachten und Untersuchungen wie zum Beispiel lärmtechnische Untersuchungen oder naturschutzfachliche Untersuchungen erforderlich. Als nächster Schritt des Verfahrens erfolgt die Beteiligung der Bürger. Diese im Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt: Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, die in Hamburg in Form einer öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) erfolgt, werden die Bürger auf Basis von ersten Konzepten oder eines Vorentwurfs informiert und aufgerufen, ihre Gedanken zur Planung einzubringen. Die gewonnenen Anregungen dienen Politik und Verwaltung als Informationen zur Meinungsbildung und stellen eine wichtige Säule bei der Diskussion um Planungsinhalte dar. Nach der ÖPD wird das städtebauliche und landschaftsplanerische Grobkonzept überarbeitet. 

Der Planentwurf wird mit den Behörden innerhalb der hamburgischen Verwaltung, dem zuständigen Bezirksamt und mit anderen Trägern öffentlicher Belange (z. B. Versorgungsunternehmen, Verkehrsbetriebe, Kirchen, Handels- und Handwerkskammer usw.) abgestimmt. Wenn zwischen den öffentlichen Interessen Einvernehmen hergestellt ist, kann der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt werden. Während der Auslegungsfrist können sich Bürger den ausgehängten Bebauungsplanentwurf, den dazugehörigen Text der Festsetzungen, die Begründung und die Gutachten ansehen. Während der Auslegung können sie zu der Planung eine Stellungnahme abgeben. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und im Hinblick auf das Vorhaben betrachtet. Anschließend werden sie zu einem Entscheidungsvorschlag zusammengefasst. Wenn daraufhin die Planung noch einmal deutlich verändert wird, muss der Schritt der öffentlichen Auslegung wiederholt werden. -> Link zum Baugesetzbuch

Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung finden Sie in der Broschüre "Hamburg macht Pläne-Planen Sie mit!" (PDF, 2,8 MB) oder im Internet unter www.hamburg.de/bauleitplanung.

Mitte Altona Logo Freiraumwettbewerb
Parallel zum Bebauungsplanverfahren soll ein Freiraumwettbewerb und Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Das Grundgerüst des neuen Wohngebietes soll der öffentliche Raum bilden. Er ordnet das Stadtquartier mit seinen vielfältigen Bausteinen und gliedert sich in einen mindestens acht Hektar großen Stadtteilpark, fünf Quartiersplätze und die freiraumverbindenden Straßenräume.

Mit dem neuen Park soll ein Ort entstehen, der in die umgebende Stadt eingebunden ist und sich auf sie bezieht. Er ist zentral angeordnet und soll Raum bieten für Ruhe und Erholung, Spiel und Sport. Gleichzeitig soll dieser Ort für alle Generationen und Kulturen attraktiv sein und intensive Naturerlebnisse bieten. Damit die künftigen Nutzer sich im Park und seinen Angeboten wiederfinden, sollen mit lokalen Einrichtungen und Bürgern über einen gemeinsamen Planungs- und Bauprozess die tatsächlichen Bedürfnisse und Ansprüche definiert und in das Konzept integriert werden.

Mitte Altona Logo Planfeststellungsverfahren
Die Verlagerung der Fernbahn vom heutigen Bahnhof Altona zum Diebsteich unterliegt dem Fachplanungsrecht – genauer dem Allgemeinen Eisenbahngesetz. Für diese Fachplanungen ist nicht die Stadt zuständig, sondern das Eisenbahnbundesamt. Die Deutsche Bahn AG muss die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens beantragen, durch das der Umzug der Fernbahn zum Bahnhof Diebsteich geregelt wird. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird dabei vom Eisenbahnbundesamt als sogenannter „Träger öffentlicher Belange“ am Planfeststellungsverfahren beteiligt.

Im Planfeststellungsverfahren ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung bezieht sich auf die Gemeinde, auf deren Gebiet das Vorhaben geplant ist – im Fall der Fernbahnverlagerung also auf Hamburg. Vorgesehen sind ähnlich wie im Bebauungsplanverfahren eine vierwöchige Auslegung der Planungsunterlagen und die Möglichkeit, Einwendungen abzugeben; sowie nach Auswertung der Einwendungen ein öffentlicher Erörterungstermin. Wann das Planfeststellungsverfahren beginnen kann, ist noch offen. Zunächst ist ein Konzernbeschluss der Deutschen Bahn AG notwendig.
-> Link zum Allgemeinen Eisenbahngesetz

Oftsmals werden Planfeststellungsverfahren in dieser Größenordnung von weiteren städtebaulichen und hochbaulichen Planungen begleitet.

Mitte Altona Logo Bürgerbeteiligung und Information
Bereits in der Phase der vorbereitenden Untersuchungen und des städtebaulich-landschaftplanerischen Wettbewerbs suchte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt den Austausch mit den Bürgern. Seither begleitet der Bürgerdialog Mitte Altona sämtliche Planungen und Verfahren und leistet so einen wichtigen konzeptionellen Beitrag zum Entstehen des neuen Quartiers inmitten Altonas.
mehr zum Bürgerdialog Mitte Altona

foto ausblick verfahren

(bsu)

Weiterführende Informationen zu den Planungen und Verfahren für Mitte Altona: