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Embargos und Ausfuhrkontrolle: Beschränkungen im Handel

Die Ausfuhr von Waren kann Beschränkungen wie Embargos unterworfen sein. Oder es sind Genehmigungen nötig. Dazu gibt es hier Hilfestellung.

Das Angebot richtet sich an Unternehmen, die im Außenwirtschaftsverkehr tätig sind.

Die Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert Unternehmen über Embargos und Genehmigungspflichten im Außenwirtschaftsverkehr. Unternehmen müssen die Verbote und Genehmigungspflichten eigenverantwortlich beachten und prüfen, ob für ihr Exportgeschäft eine Genehmigung eingeholt werden muss oder im Einzelfall ohne Genehmigung exportiert werden darf.

Die BAFA bietet dazu eine ganze Reihe von Hilfestellungen an.

Güterliste
Eine Güterliste nennt Waren, deren Export wegen ihrer technischen Eigenschaften genehmigungspflichtig ist.

Embargos
Zum Herunterladen gibt es eine Liste mit Ländern, für die es ein generelles Lieferverbot, ein sogenanntes Embargo, gibt. In diesen Fällen dürfen keine Waren oder Dienstleistungen in das betroffene Land geliefert werden. Außerdem wird das Antrags- und Genehmigungsverfahren erläutert.

Online-Antragstellung für Ausfuhrgenehmigungsanträge: ELAN-K2
Antragsteller können auf diesen Online-Service zurückgreifen, mit dem Ausfuhrgenehmigungsanträge elektronisch gestellt werden können. Der Antragsteller wird mit Hilfe einer interaktiven Ausfüllanleitung durch den Antrag geführt.

Informieren Sie sich über die Verbote und Genehmigungspflichten bei der BAFA. Sie haben auch die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs mit dem BAFA.

Ansprechpartner:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Straße 29 - 35 65760 Eschborn
Tel.: Fax:
06196 908-0 06196 908-800

WEITERE INFORMATIONEN

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Informationen über außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen des Warenverkehrs.

 

Hanjin Taipeh / mediaserver.hamburg.de

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