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Bezirk Altona Bezirk Altona Bezirk Altona

Kundenzentrum - Fachbereich Ausländerangelegenheiten

Der Fachbereich Ausländerangelegenheiten des Fachamtes Einwohnerwesen betreut die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Bezirk mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und die im Besitz einer der folgenden Aufenthaltstitel oder aufenthaltsrechtlichen Bescheinigungen sind:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
  • Bescheinigung über den Daueraufenthalt
  • Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Freizügigkeitsbescheinigung
  • Niederlassungserlaubnis
  • Verlängerung von Besuchs- und Geschäftsreisevisa

Es werden Aufenthaltstitel erteilt oder verlängert, sowie notwendige ausländerrechtliche Bescheinigungen ausgestellt. Wegen der Unterschiedlichkeit und Vielzahl der Aufenthaltszwecke sollten Sie vor einem Besuch die mitzubringenden Unterlagen möglichst telefonisch erfragen. Bringen Sie bitte in jedem Fall den aktuellen gültigen Nationalpass sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto mit.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Angelegenheit nur in der für Ihren Wohnort zuständigen Dienststelle bearbeitet werden kann.

 

elektronischer Aufenthaltstitel  / BMI

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Hier finden Sie Informationen zum  "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)" und Fragen zum Ausländerrecht. »


Kontaktmöglichkeit
Bezirksamt Altona - Fachamt Einwohnerwesen Kundenzentrum Altona - Ausländerangelegenheiten Platz der Republik 1 22765 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42811-3120 040 42811-2125 Auslaenderangelegenheiten@altona.hamburg.de
Öffnungszeiten Montag u. Donnerstag<br />7.30 - 16 Uhr<br />Dienstag<br />7.30 - 12 Uhr<br />Nur Ausgabe des Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)<br />Mittwoch<br />8 - 12 Uhr

Erreichbarkeit: Telefonischer Kontakt:<br />Montag - Dienstag 10-12 Uhr,<br />Donnerstag 10-12 Uhr

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Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter

Behördenfinder Hamburg

oder beim Telefonischen-Hamburg-Service unter (040) 4 28 28 - 0

Wichtiger Hinweis: Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge und Inhaber von Duldungen wenden sich bitte ans das Einwohner-Zentralamt. Auch Nachfragen zu bei deutschen Auslandsvertretungen gestellten Visumsanträgen für längerfristige Aufenthalte im Bundesgebiet (z. B. Familienzusammenführung, Studien- oder Arbeitsaufenthalte) können von dort beantwortet werden. Das Einwohner-Zentralamt ist auch die zuständige Anlaufstelle für Einbürgerungsanträge.