Zentrale Ausländerbehörde
Zentrale Ausländerbehörde
Die Ausländerabteilung ist als Zentrale Ausländerbehörde ein Teil des Einwohner-Zentralamtes und für die aufenthaltsrechtlichen Belange der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger Hamburgs zuständig, deren Aufenthalt nicht gesichert ist (z.B. Inhaber von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen).
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(Bild: Finanzbehörde)
Für ausländische Staatsangehörige im gesicherten Aufenthalt gibt es neun bezirkliche Ausländerdienststellen, die nicht dem Einwohner-Zentralamt unterstehen.
Die Zentrale Ausländerbehörde umfasst drei Referate mit folgenden Aufgabenstellungen (vergl. auch Pressemitteilung zur Neuorganisation vom 03.01.2008):
- Allgemeines Aufenthaltsrecht und zentraler Service
- Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen
- Zugang, Weiterleitung und Rückführungen
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Dienstgebäude Amsinckstraße 28 (Bild: Einwohner-Zentralamt)
Aktuelles zum Ausländerrecht im Serviceteil des Einwohner-Zentralamtes (z.B.):














