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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Zentrale Ausländerbehörde

WICHTIGE ÄNDERUNG!

  • » elektronischer Aufenthaltstitel (eAT):
    Zum 1. September 2011 wurde in Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Dieses neue Dokument dient dem Nachweis eines Aufenthaltsrechts in Deutschland in Form einer Scheckkarte.

Die Ausländerabteilung ist als Zentrale Ausländerbehörde ein Teil des Einwohner-Zentralamtes und für die aufenthaltsrechtlichen Belange der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger Hamburgs zuständig, deren Aufenthalt nicht gesichert ist (z.B. Inhaber von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen).

Hamburger Bezirke

(Finanzbehörde)

  

Für ausländische Staatsangehörige im gesicherten Aufenthalt gibt es acht bezirkliche Ausländerdienststellen, die nicht dem Einwohner-Zentralamt unterstehen.

Die Zentrale Ausländerbehörde umfasst drei Referate mit folgenden Aufgabenstellungen (vergl. auch Pressemitteilung zur Neuorganisation vom 03.01.2008):

Dienstgebäude Amsinckstraße 28 Dienstgebäude Amsinckstraße 28

(Einwohner-Zentralamt)

Aktuelles zum Ausländerrecht im Serviceteil des Einwohner-Zentralamtes (z.B.):

Kontaktmöglichkeit
Zentrale Ausländerbehörde Herr Dr. Bushart Abteilungsleiter Amsinckstraße 28 20097 Hamburg
Postanschrift Amsinckstraße 28 20097 Hamburg
Tel.: Fax:
040 42839-2290 040 42839-2966
Zentrale Ausländerbehörde Herr Bruhns Vertreter Amsinckstraße 28 20097 Hamburg
Tel.: Fax:
040 42839-2291 040 24839-2966