Postanschrift Amsinckstraße 28 20097 Hamburg
Zentrale Ausländerbehörde
WICHTIGE ÄNDERUNG!
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» elektronischer Aufenthaltstitel (eAT):
Zum 1. September 2011 wurde in Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Dieses neue Dokument dient dem Nachweis eines Aufenthaltsrechts in Deutschland in Form einer Scheckkarte.
Die Ausländerabteilung ist als Zentrale Ausländerbehörde ein Teil des Einwohner-Zentralamtes und für die aufenthaltsrechtlichen Belange der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger Hamburgs zuständig, deren Aufenthalt nicht gesichert ist (z.B. Inhaber von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen).
(Finanzbehörde)
Für ausländische Staatsangehörige im gesicherten Aufenthalt gibt es acht bezirkliche Ausländerdienststellen, die nicht dem Einwohner-Zentralamt unterstehen.
Die Zentrale Ausländerbehörde umfasst drei Referate mit folgenden Aufgabenstellungen (vergl. auch Pressemitteilung zur Neuorganisation vom 03.01.2008):
- Allgemeines Aufenthaltsrecht und zentraler Service
- Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen
- Zugang, Weiterleitung und Rückführungen
Dienstgebäude Amsinckstraße 28
(Einwohner-Zentralamt)
Aktuelles zum Ausländerrecht im Serviceteil des Einwohner-Zentralamtes (z.B.):
Kontaktmöglichkeit
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