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Dokumente noch gültig?

Prüfen Sie vor jeder Reise die Geltungsdauer Ihrer Papiere!

Aufenthaltstitel (Muster)

(Einwohner-Zentralamt)

Achten Sie bitte immer darauf, dass Ihr Aufenthaltstitel und Ihr Reisepass gültig sind. Ansonsten kann es z.B. im Zusammenhang mit einer Auslandsreise bei der Rückkehr nach Deutschland zu Schwierigkeiten kommen. So sind die Fluggesellschaften zur Prüfung verpflichtet, ob ein Reisender zur Einreise in das Zielland berechtigt ist. Ist das wegen eines ungültigen Aufenthaltstitels nicht der Fall, muss die Fluggesellschaft den Transport ablehnen. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass Sie für sich oder Ihre Angehörigen ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen müssen. Die deutsche Auslandsvertretung muss dann das Sachgebiet für Einreiseangelegenheiten beteiligen, ob die Voraussetzungen für die Wiedereinreise gegeben sind. Dieses Prüfungsergebnis wird dann der deutschen Auslandsvertretung mitgeteilt. Ein zeitaufwendiges Verfahren, das wertvolle Urlaubszeit kostet oder sogar zur unfreiwilligen Verlängerung Ihres Urlaubs führen kann.

Für die rechtzeitige Verlängerung des Aufenthaltstitels sind die Ausländerdienststellen der Bezirksämter zuständig, für den Reisepass die jeweilige Auslandsvertretung Ihres Herkunftslandes!

Noch ein Tipp:

Wenn Sie schon lange in Deutschland leben und sich keine Gedanken mehr über die Geltungsdauer Ihres Aufenthaltstitels mehr machen wollen, denken Sie doch einmal über eine Einbürgerung nach. Informationen zu den Vorteilen einer Einbürgerung finden Sie hier.