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Behörde für Justiz und Gleichstellung Behörde für Justiz und Gleichstellung

Anerkennung ausländischer Ehescheidungen

Zum Verfahren bei der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen

Die Scheidung ist nach der Völkerrechtsgewohnheit zunächst nur in dem Staat wirksam, in dem sie vorgenommen wurde. Soll die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam gelöst sein, bedarf es in der Regel der förmlichen Anerkennung. Für diese ist die Justizbehörde zuständig.

Behörde für Justiz und Gleichstellung Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Justiz und Gleichstellung Drehbahn 36 20354 Hamburg
Postanschrift Postfach 302822 20310 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42828-0 040 42843-4290 poststelle@justiz.hamburg.de

Behörde für Justiz und Gleichstellung Hamburg

Ansprechpartner:

Sabina Brenken
Tel.: 040 42843-1742

Susanne Schwarz
Tel.: 040 42843-1799

Fax: 040 42843-3866

Öffnungszeiten für  Besuche (Sprechstunden) Zimmer 424 und 423:
montags, dienstags, donnerstags und freitags 9:00 bis 13:00 Uhr






Einzelheiten zum Verfahren enthält das nachstehend downloadbare Hinweisblatt, das auch die wichtigsten Regelungen nennt: