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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Pass- und Personalausweisangelegenheiten

Informationen zur Ausstellung von Reisepässen oder Personalausweisen

Neuer Personalausweis

(BMI)

Neuer Personalausweis ab 01. November 2010

Auf der folgenden Internetseite und in der rechten Menüspalte finden Sie nähere Informationen zum neuen Personalausweis, der ab 01. November 2010 beantragt werden kann. Dort können Sie einen von der Behörde für Inneres und Sport gemeinsam mit der Bezirksverwaltung herausgegebenen informativen Flyer herunterladen, der auch in den Kundenzentren der Bezirksämter ausliegt.

Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber möglich.

Weitergehende Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern.

mehr zum neuen Personalausweis>>>

ePass

(BMI)

Reisepass

Allgemeine Informationen zur Ausstellung von Reisepässen finden Sie ebenfalls in der rechten Menüspalte.

Hamburger Bezirke

(Finanzbehörde)

Kundenzentren der Bezirksämter

Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe werden durch die Kundenzentren in den Bezirksämtern ausgestellt. Zu welchem Kundenzentrum Sie gehen, können Sie selbst entscheiden. Sie müssen lediglich in Hamburg gemeldet sein. Nähere Informationen finden Sie in der rechten Menüspalte.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an eines der Kundenzentren oder telefonisch unter 42828-0 oder der Behördennummer 115 an den HamburgService.

Visum

(© Edith Ochs/ PIXELIO www.pixelio.de )

Allgemeiner Hinweis

Beachten Sie bitte bei Auslandsreisen die Visa- und Passvorschriften der einzelnen Länder. Nährere Informationen erhalten Sie bei den Botschaften oder Konsulaten dieser Länder oder beim Auswärtigen Amt. Bei beabsichtigten Reisen in die USA können Sie sich beispielsweise im Internet unter http://germany.usembassy.gov/ informieren.

Das Einwohner-Zentralamt ist nur in folgenden Ausnahmefällen für die Ausstellung von Ausweisen und Pässen zuständig:

I. Ohne Wohnsitz in Hamburg

Ausstellen eines Reisepasses oder Kinderreisepasses

Das Einwohner-Zentralamt kann Ihnen helfen, sofern Sie in Hamburg mit Wohnung nicht gemeldet sind, jedoch einen Reisepass oder Kinderreispass benötigen. In diesem Fall kann das Einwohner-Zentralamt Ihnen aufgrund einer passrechtlichen Ermächtigung durch die für Ihren Heimatort zuständige Passbehörde einen Reisepass oder auch einen Kinderreisepass für Ihr Kind ausstellen.

Personalausweis

Einen Personalausweis kann Ihnen nur die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde ausstellen! Bei mehreren Wohnungen müssen Sie sich an die für Ihre Hauptwohnung zuständige Personalausweisbehörde wenden.

Bei gewöhnlichem Aufenthalt oder Obdachlosigkeit

Falls Sie in Hamburg Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zulässigerweise nicht meldepflichtig sind, weil Sie zum Beispiel obdachlos sind, ist für Sie folgende Dienststelle zuständig:

Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Einwohnerwesen
Steinstraße 1, 20095 Hamburg
Tel. 42854-5252

II. Bei Wohnsitz in Hamburg

Ausstellen einer Identitätsbescheinigung

Um einen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen, müssen Sie sich gegenüber dem Kundenzentrum zur Person ausweisen und den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen können. In der Regel reicht hierfür der bisherige Reisepass oder Personalausweis.

Wenn Sie nicht mehr im Besitz Ihres Reisepasses oder Personalausweises sind, weil diese Personaldokumente Ihnen durch Verlust oder z.B. durch Diebstahl abhanden gekommen sind, kann das Einwohner-Zentralamt Ihnen unter der Voraussetzung helfen, dass das abhanden gekommene Dokument in Hamburg ausgestellt wurde.

Das Einwohner-Zentralamt führt das gesetzlich vorgeschriebene zentrale Pass- und Personalausweisregister für alle Hamburger Einwohnerdienststellen, in dem u.a. das Lichtbild und die Unterschrift gespeichert sind. Aufgrund der entsprechenden Daten kann eine Identitätsbescheinigung erteilt werden.

Unter Vorlage dieser Identitätsbescheinigung wird von den Kundenzentren ein neuer Reisepass oder Personalausweis ausgestellt.

Wenn der abhanden gekommene Reisepass oder Personalausweis nicht in Hamburg ausgestellt worden ist, lässt sich das Kundenzentrum von der registerführenden Stelle einen Auszug zusenden.

Kontaktmöglichkeit
Ausweiswesen und Beglaubigungen Herr Siegfried Amsinckstraße 34 20097 Hamburg
Tel.: Fax:
040 42839-2433 040 42839-4188
Öffnungszeiten montags und donnerstags 08:00 - 12:30 und 13:15 - 15:30 Uhr,<br />dienstags, mittwochs und freitags 08:00 - 12:30 Uhr