Pass- und Personalausweisangelegenheiten
Informationen zur Ausstellung von Reisepässen oder Personalausweisen
(BMI) |
(BMI) Allgemeine Informationen zur Ausstellung von Reisepässen finden Sie ebenfalls in der rechten Menüspalte. |
(Finanzbehörde) Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe werden durch die Kundenzentren in den Bezirksämtern ausgestellt. Zu welchem Kundenzentrum Sie gehen, können Sie selbst entscheiden. Sie müssen lediglich in Hamburg gemeldet sein. Nähere Informationen finden Sie in der rechten Menüspalte. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an eines der Kundenzentren oder telefonisch unter 42828-0 oder der Behördennummer 115 an den HamburgService. |
(© Edith Ochs/ PIXELIO www.pixelio.de ) Beachten Sie bitte bei Auslandsreisen die Visa- und Passvorschriften der einzelnen Länder. Nährere Informationen erhalten Sie bei den Botschaften oder Konsulaten dieser Länder oder beim Auswärtigen Amt. Bei beabsichtigten Reisen in die USA können Sie sich beispielsweise im Internet unter http://germany.usembassy.gov/ informieren. |
Das Einwohner-Zentralamt ist nur in folgenden Ausnahmefällen für die Ausstellung von Ausweisen und Pässen zuständig:
I. Ohne Wohnsitz in Hamburg
Ausstellen eines Reisepasses oder Kinderreisepasses
Das Einwohner-Zentralamt kann Ihnen helfen, sofern Sie in Hamburg mit Wohnung nicht gemeldet sind, jedoch einen Reisepass oder Kinderreispass benötigen. In diesem Fall kann das Einwohner-Zentralamt Ihnen aufgrund einer passrechtlichen Ermächtigung durch die für Ihren Heimatort zuständige Passbehörde einen Reisepass oder auch einen Kinderreisepass für Ihr Kind ausstellen.
Personalausweis
Einen Personalausweis kann Ihnen nur die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde ausstellen! Bei mehreren Wohnungen müssen Sie sich an die für Ihre Hauptwohnung zuständige Personalausweisbehörde wenden.
Bei gewöhnlichem Aufenthalt oder Obdachlosigkeit
Falls Sie in Hamburg Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zulässigerweise nicht meldepflichtig sind, weil Sie zum Beispiel obdachlos sind, ist für Sie folgende Dienststelle zuständig:
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Einwohnerwesen
Steinstraße 1, 20095 Hamburg
Tel. 42854-5252
II. Bei Wohnsitz in Hamburg
Ausstellen einer Identitätsbescheinigung
Um einen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen, müssen Sie sich gegenüber dem Kundenzentrum zur Person ausweisen und den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen können. In der Regel reicht hierfür der bisherige Reisepass oder Personalausweis.
Wenn Sie nicht mehr im Besitz Ihres Reisepasses oder Personalausweises sind, weil diese Personaldokumente Ihnen durch Verlust oder z.B. durch Diebstahl abhanden gekommen sind, kann das Einwohner-Zentralamt Ihnen unter der Voraussetzung helfen, dass das abhanden gekommene Dokument in Hamburg ausgestellt wurde.
Das Einwohner-Zentralamt führt das gesetzlich vorgeschriebene zentrale Pass- und Personalausweisregister für alle Hamburger Einwohnerdienststellen, in dem u.a. das Lichtbild und die Unterschrift gespeichert sind. Aufgrund der entsprechenden Daten kann eine Identitätsbescheinigung erteilt werden.
Unter Vorlage dieser Identitätsbescheinigung wird von den Kundenzentren ein neuer Reisepass oder Personalausweis ausgestellt.
Wenn der abhanden gekommene Reisepass oder Personalausweis nicht in Hamburg ausgestellt worden ist, lässt sich das Kundenzentrum von der registerführenden Stelle einen Auszug zusenden.

Mister Wong
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