Befristung von Einreisesperren
(© Edith Ochs/ PIXELIO www.pixelio.de )
Entsprechende Anträge sind an das Sachgebiet "Ausweisungen und deren nachträgliche Befristung" zu richten.
Soweit es um die Erstattung von durch eine Rückführung enstandenen Kosten geht, wenden Sie sich bitte an des Sachgebiet für "Forderungsangelegenheiten".

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