Probefahrten
Sollten Sie vor der Probefahrt Schäden am Auto entdecken, halten Sie diese möglichst in schriftlicher Form fest, so können Sie nach der Fahrt nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sollte das Auto sichtbare Mängel aufweisen wie zum Beispiel defekte Beleuchtung oder abgefahrene Reifen, sollten Sie die Probefahrt lieber gar nicht erst antreten. Nehmen Sie sich gerne eine zweite Person zur Probefahrt mit, denn vier Augen sehen mehr als nur zwei und Sie können vor allem eine mögliche Checkliste für die Probefahrt gemeinsam abarbeiten. Ideal wäre natürlich jemand, der Ahnung von Autos hat. Die Probefahrt sollte mindestens so lange dauern, dass der Wagen richtig warm wird. Zu empfehlen sind auch nicht nur Fahrten in der Stadt, sondern auch Autobahn- und Landstraßenfahrten.
Der Probefahrer kann davon ausgehen, dass der Händler vollkaskoversichert ist. Der Händler darf allerdings eine Selbstbeteiligung fordern, weshalb der Punkt vor Beginn der Probefahrt gewissenhaft geklärt werden sollte. Des Weiteren werden Haftpflichtschäden von der Versicherung des Händlers getragen. Anders sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn der Probefahrer grob fahrlässig handelt, wie zum Beispiel unter Alkoholeinfluss fährt, dann nämlich haftet der Fahrer für alle Schäden voll.
Vorsicht sollte auch geboten sein, wenn es um einen privaten Gebrauchtwagen geht. Hier muss der Probefahrer nämlich zahlen. Mit einer formlosen schriftlichen Vereinbarung kann er sich jedoch von dieser Haftung befreien. Fährt der Probefahrer ohne Führerschein, zahlt die Kasko nicht.
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Auch der Autohändler sollten vorsichtig sein, wem Sie den Wagen zur Probefahrt anvertrauen. Das Vorlegen eines gültigen Führerscheins oder Perso sind ein absolutes Muss. Am Sichersten geht der Verkäufer immer noch, wenn er den Probefahrer begleitet.
(Quelle: AutoBild)
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