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Behörde für Wissenschaft und Forschung Behörde für Wissenschaft und Forschung

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Hamburg

 

Studierende werfen die black barrets in die Luft / Foto: Thomas Kölsch / pixelio.de
Studierende werfen die black barrets in die Luft / Foto: Thomas Kölsch / pixelio.de (Bild: Foto: Thomas Kölsch / pixelio.de)

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz hat ein Auszubildender Anspruch auf individuelle Ausbildungsförderung für eine Ausbildung, die seiner Neigung, Eignung und Leistung entspricht, wenn ihm die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.  

Für eine Ausbildung im Ausland wird Förderung unter besonderen Voraussetzungen gewährt. Das Studierendenwerk Hamburg ist der Ansprechpartner für den Aufenthalt in den USA, unabhängig davon, in welchem Bundesland die inländische Ausbildung durchgeführt wird.

Das BAföG unterscheidet sich nach:

Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beruflichen Aufstiegsfortbildung können Liesutngen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzt (AFBG), auch als „Meister-BAföG“ bezeichnet, beantragen.

Weitergehende Informationen finden Sie in den unten aufgeführten Links.

Ab wann einen Antrag stellen?

Förderung wird erst vom Beginn des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wurde. Zur Fristwahrung reicht zunächst ein formloser Antrag. Die amtlichen Formblätter und die fehlenden Unterlagen können nachgereicht werden.

Voraussetzungen

Ob die von Ihnen angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:

  • Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig?
  • Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
  • Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt?

 

BAföG für Studierende

foto-bafoeg-studierende / birgitH / pixelio.de

Die Förderung nach (BAföG) ist eine Form der Studienfinanzierung, zu der es kaum eine günstigere Alternative gibt. »

 

BAföG für Schüler

foto-bafoeg-schueler / Dieter Schütz / pixelio.de

Für Auszubildende aller Schulen ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte zuständig, den Link finden Sie auf der Folgeseite. »

 

Meister BAföG

foto-bafoeg-meister  / BWF

Förderinstrument für berufliche Weiterbildung und Existenzgründung; auch Weiterbildungen sind ggf. förderbar. »

Weitere allgemeine Informationen finden Sie dazu auf den Seiten des Bundesministerium für Bildung und Forschung unter das neue BAföG

VERZEICHNIS DER AUSBILDUNGSSTÄTTEN

Ob die von Ihnen gewählte Ausbildungsstätte in Hamburg nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert wird, entnehmen Sie für Hamburg bitte dem „Ausbildungsstättenverzeichnis der Freien und Hansestadt Hamburg

Bei Fragen zur Anerkennung von Ausbildungsstätten wenden Sie sich bitte an die Behörde für Wissenschaft und Forschung, Herrn Grabowski, Telefon 040 42863-4288, thomas.grabowski@bwf.hamburg.de oder an Frau Kuehl, 040 42863-4289 (Mo., Mi., Do.), silke.kuehl@bwf.hamburg.de.

BAföG-Rechner

Die Berechnung des hier von der Firma Datagroup angebotenen BAföG-Rechners ist in jeder Beziehung unverbindlich. Sie erfolgt auf der Grundlage Ihrer Angaben. Wenn Sie noch keine Ausbildungsförderung beantragt haben, so sollten Sie dies unverzüglich in ihrem zuständigen BAföG-Amt nachholen. Förderung wird nämlich erst vom Beginn des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt worden ist. Zur Fristwahrung reicht zunächst ein formloser Antrag. Die amtlichen Formblätter und die fehlenden Unterlagen können nachgereicht werden.