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Infoline Sozialhilfe Fachanweisung zum Hamburgischen Blindengeldgesetz (HmbBlinGG)

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vom 01.01.2017 (Gz. SI 431/112.42-4-12-4)

Fachanweisung zum Hamburgischen Blindengeldgesetz (HmbBlinGG)

Hinweis: Mit Beschluss der SHS vom 16.03.2022 gilt diese Fachanweisung über ihr Außerkrafttreten hinaus als Arbeitshilfe weiter bis zum 31.01.2023.

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(siehe auch Arbeitshilfe zu § 72 SGB XII Blindenhilfe)

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